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Urteil: Kein Elterngeld ohne Wohnsitz in Deutschland


Finanzielle Unterstützung
Urteil: Kein Elterngeld ohne Wohnsitz in Deutschland

Von dpa
Aktualisiert am 05.03.2020Lesedauer: 1 Min.
Elterngeld: Elterngeld können Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und auch Hausfrauen erhalten.Vergrößern des BildesElterngeld: Elterngeld können Arbeitnehmer, Beamte, Selbstständige und auch Hausfrauen erhalten. (Quelle: Rostislav_Sedlacek/getty-images-bilder)
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Das Elterngeld soll Mütter und Väter nach der Geburt monetär unterstützen – doch nicht über die Landesgrenzen hinaus. Das Sozialgericht in Darmstadt hat aus diesem Grund nun einem Beamten das Elterngeld verwehrt.

Ein hessischer Beamter bekommt mangels Wohnsitzes in Deutschland kein Elterngeld. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem Urteil. Die finanzielle Unterstützung in der Elternzeit werde nur Beschäftigten gewährt, die in Deutschland leben oder vorübergehend ins Ausland abgeordnet oder versetzt wurden.

Gründe für die Ablehnung des Elterngeldes

Der Postbeamte mit Sonderurlaub ohne Besoldung habe seine Wohnung im Rheingau-Taunus-Kreis aufgegeben und sei mit seiner schwangeren amerikanischen Frau 2014 in die USA gezogen. Nach der Geburt seiner Töchter 2014 und 2016 habe er beim Land Hessen Elterngeld beantragt, was abgelehnt wurde. Er habe seine Wohnung bereits vor der Reise in die USA aufgegeben. Bereits damals sei ein Aufenthalt von mehr als einem Jahr geplant gewesen. Zudem sei er weder von seinem Arbeitgeber Deutsche Post AG versetzt oder abgeordnet worden, urteilte das Gericht.

Das Hessische Landessozialgericht sowie das Sozialgericht Wiesbaden als Vorinstanz gaben dem Land Hessen Recht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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