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Corona-Verstöße: Ordnungsamt oder Polizei – an wen soll man sich wenden?


Ignorieren der Regeln
Wer kümmert sich um Verstöße gegen Corona-Maßnahmen?


Aktualisiert am 25.08.2020Lesedauer: 6 Min.
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Eine Polizeistreife in Stuttgart: Vielerorts kontrolliert die Polizei vor Ort, ob die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden.Vergrößern des Bildes
Eine Polizeistreife in Stuttgart: Vielerorts kontrolliert die Polizei vor Ort, ob die Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie eingehalten werden. (Quelle: Ralph Peters/imago-images-bilder)

Große Gruppen grillen im Park, Restaurants halten keinen Abstand zwischen den Tischen ein oder Bars haben trotz Verbot geöffnet. Sollten Sie diese Verstöße melden? Und wenn ja, wo können Sie das?

Seit Monaten gibt es zahlreiche Einschränkungen, Auflagen und Lockerungen, um die Menschen in Deutschland vor einer zu schnellen Ausbreitung des Coronavirus zu schützen. Neben Kontaktbeschränkungen gelten auch besondere Regeln für die Öffnung von Restaurants oder Hotels, Freibädern oder Zoos. Was aber passiert, wenn Menschen oder auch Geschäfte, Restaurants und Einrichtungen sich nicht an die Regeln halten?

Wer kümmert sich um die Umsetzung der Maßnahmen?

Die Umsetzung der Maßnahmen wird auf Länderebene, teilweise auch auf Kreis- oder Kommunalebene geregelt. Größtenteils sind Polizei und Ordnungsämter zuständig. Zum Teil wird beispielsweise die Einhaltung der Maskenpflicht auch von Mitarbeitern oder Security-Teams in Geschäften und öffentlichen Einrichtungen kontrolliert. Wer keine Maske trägt, muss dann das Geschäft verlassen.

Berlin kontrolliert auch in Zivil

In Berlin kontrolliert beispielsweise das Ordnungsamt ständig die Gewerbe. Der Schwerpunkt der Kontrollen liegt dabei auf Betriebsarten, die auffälliger als andere sind, wie Gaststätten oder Friseurbetriebe. Zudem geht dort das Ordnungsamt sowohl in Zivil, als auch in Dienstkleidung auf Streife über öffentliche Parkanlagen, Plätze oder Kinderspielplätze.

Hamburg verhängt nicht gleich Bußgelder

In Hamburg übernimmt die Polizei in Amtshilfe viele Kontrollen, wie ein Sprecher der Innenbehörde erklärt. Dabei werde vor allem Wert darauf gelegt, nicht sofort Bußgelder zu verhängen, sondern zunächst sachlich auf Fehler hinzuweisen.

Polizei Brandenburg leistet Amtshilfe

In Brandenburg liegt die Zuständigkeit in erster Linie bei den Gesundheits- und Ordnungsämtern. Die Polizei leistet Amtshilfe wenn nötig. Ähnlich sieht es in Niedersachsen aus. In Sachsen hingegen sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Einhaltung der Maßnahmen zuständig. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen die jeweilige Ordnungsbehörde vor Ort. Die Polizei NRW übernimmt zusätzlich Kontrollen im Rahmen der Amts- oder Vollzugshilfe.

Kontrolle der Maskenpflicht in Bayern

Die Einhaltung der Maskenpflicht wird in Bayern beispielsweise zusätzlich kontrolliert, etwa durch die Polizei, kommunale Ordnungsdienste oder sonstige Verpflichtete, etwa Verkehrsbetriebe des ÖPNV. Die Polizei kontrolliert zudem die generelle Einhaltung der Coronavirus-Vorschriften.


Bundespolizei hat Hausrecht auf Bahnhöfen

Ebenso verfährt die Bundespolizei in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich, also insbesondere auf Bahnhöfen und Bahnanlagen. "Die Bundespolizei kann im Einzelfall auch zur Durchsetzung des Hausrechts tätig werden", heißt es von der Bundespolizei auf Anfrage von t-online.de. Dies umfasse beispielsweise die Möglichkeit eines gegebenenfalls gebührenpflichtigen Platzverweises.

Sachsen verzichtet auf Bußgeld

In Sachsen gilt die Maskenpflicht hingegen als "ein Gebot, das vor allem der Rücksichtnahme gegenüber allen anderen Personen dient". Hier gibt es kein Bußgeld, Geschäftsinhaber können Ihnen allerdings den Zutritt verweigern, wenn Sie keine Maske tragen. Dies kann notfalls auch mit Hilfe der Polizei durchgesetzt werden. Die Inhaber haben aber auch die Möglichkeit, ihren Kunden eine solche Mund-Nasen-Bedeckung gegen Entgelt oder sogar kostenlos anzubieten.

An wen können Sie sich bei einem Verstoß wenden?

Sie sehen eine größere Menschengruppe ohne Abstandsregelungen oder Menschen ohne Mund-Nasen-Schutz in öffentlichen Verkehrsmitteln: In vielen Fällen sollten Sie natürlich zunächst versuchen, die Personen freundlich auf ihren Fehler hinzuweisen. Sie können sich aber auch an Behörden und Polizei wenden. Auch hier gibt es Unterschiede in den Bundesländern. In den meisten Fällen wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen oder im Saarland können Sie sich an die zuständigen Ordnungsbehörden und im Notfall auch an die Polizei vor Ort wenden.

Beispielsweise gibt es aber von der Stadt Essen (Nordrhein-Westfalen) ein eigenes Kontaktformular, über das Bürger Verstöße gegen die Corona-Richtlinien direkt melden können. Es bleibt Ihnen dabei selbst überlassen, ob Sie die Meldung anonym machen oder Ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Polizei zählt auf Bevölkerung

"Insbesondere, wenn es um Versammlungen im Privaten geht, ist die Polizei auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen", heißt es auch von der Stadt Bremen. Verstöße können dort rund um die Uhr beim Zentralruf unter 362-0 gemeldet werden. In Hamburg würden die sogenannten "Hotspots" bereits regelmäßig kontrolliert, wer selbst einen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz bemerke, könne sich aber natürlich an die örtliche Polizeidienststelle wenden, erklärt ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde.

Appelle an den "gesunden Menschenverstand"

Auch in Baden-Württemberg hofft die Regierung auf die Mitarbeit der Bürger: "Grundsätzlich sollte jede und jeder Verantwortung dafür tragen, dass wir friedlich und zivilisiert miteinander leben", teilt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage von t-online.de mit. "Deshalb ist auch jede und jeder ein Stück weit gefordert, beispielsweise als Zeuge oder Helfer tätig zu sein." Im Grundsatz gelte aber immer: Wenn jemand einen Rechtsverstoß wahrnimmt, ist ein Anruf bei der Polizei sinnvoll.

Das gilt bei einem Einbruch in der Nachbarschaft ebenso wie für den Fall, dass größere Menschengruppen die erlaubten Grenzen überschreiten. "Bei Verstößen, die beispielsweise in der Nachbarschaft aus Unachtsamkeit oder aus Versehen passieren, kann ein freundlicher Hinweis aber das Mittel der Wahl sein." Geht es um Verstöße in Einrichtungen, sei ein Hinweis an die zuständige Behörde sinnvoll, aber auch hier mit Augenmaß.


In Bayern wird ebenfalls an "den gesunden Menschenverstand" appelliert: "Dazu lässt sich keine für alle Einzelfälle gültige Pauschalaussage treffen", erklärt ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage von t-online.de. "So gibt es sicherlich Situationen, bei denen es ratsam ist, die Polizei zu verständigen. Andererseits reicht es in manchen Fällen, die 'Übeltäter' in einem vernünftigen Ton darauf anzusprechen, beispielsweise die Mindestabstände einzuhalten."

110 nur für Notfälle

"Bei Feststellung von Verstößen können diese gern der örtlich zuständigen Polizeiinspektion mitgeteilt werden, sofern die zuständige Ordnungsbehörde oder das Gesundheitsamt nicht erreichbar sind", heißt es auch vom Innenministerium Brandenburgs. Wichtig ist allerdings: "Die Polizei bittet darum, die Notrufnummer 110 nur für Notfälle zu nutzen. Die Mitteilung, dass man eine größere Menschengruppe beobachtet hat, gehört nicht dazu." Diesen Grundsatz betonen neben Brandenburg auch viele andere Länder wie beispielsweise Hamburg, das Saarland oder Sachsen, wo Sie sich bevorzugt an die örtliche Polizeidienststelle oder direkt an die Behörden wenden sollten.

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Kontaktbeschränkung ist nicht gleich Ausgangsbeschränkung

Gleiches gilt für Schleswig-Holstein: "Die Bürger sollten sich in erster Linie an das Ordnungsamt wenden, Hinweise nimmt aber auch die Polizei vor Ort auf. Wichtig ist aber, dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot nicht mit Ausgangsbeschränkungen gleichzusetzen sind. Nicht bei jeder Personengruppe liegt automatisch ein Verstoß gegen diese Regelungen vor", betont ein Sprecher des Innenministeriums von Schleswig-Holstein.

Alle haben Verantwortung

Vom Innenministerium Niedersachsen heißt es: "Natürlich sind die Polizei- und Ordnungsbehörden dankbar über Hinweise aus der Bevölkerung. Es gibt aber auch immer Beispiele, bei denen es darum geht, Personen gezielt anzuschwärzen." Polizei- und Ordnungskräfte benötigen in diesen Fällen Fingerspitzengefühl und letztlich sei jeder selbst gefordert, Verantwortung für sich und die Gesellschaft zu übernehmen. Die Polizei nehme Hinweise auf allen Wegen entgegen, sowohl telefonisch als auch online oder per E-Mail.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Ein Verstoß gegen die Corona-Verordnungen ist häufig ein Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. Das kann je nach Bundesland oder Stadt empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Wer beispielsweise gegen die Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro.

Auch in Baden-Württemberg ist mit einer Geldstrafe zu rechnen: Ein Verstoß gegen die Maskenpflicht wird beispielsweise mit 15 bis 30 Euro geahndet, wenn Sie sich mit mehr Personen treffen als erlaubt, kann das mit 100 bis 1.000 Euro schon deutlich teurer werden.

Noch teurer könnte es in Brandenburg werden: Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro, bei strafbewehrten Verstößen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. In Bremen steht sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren im Raum.

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Besonders teuer wird es auch, wenn Sie als Betreiber einer Gaststätte, eines Fitnessstudios oder einer anderen öffentlichen Einrichtung gegen die Auflagen verstoßen oder wenn Sie eine unerlaubte Veranstaltung durchführen. In Nordrhein-Westfalen zahlen Sie als Organisator beispielsweise bis zu 1.000 Euro Strafe, als Gast 400 Euro. Und auch schon bei einem unerlaubten Picknick zahlen Sie dort pro Person 250 Euro. Im Saarland kostet die verbotswidrige Öffnung von Diskotheken oder Saunaclubs beispielsweise zwischen 1.000 und 4.000 Euro.

Grundsätzlich sind die Bußgelder immer von der jeweiligen Situation abhängig. Auch, ob Sie erstmalig oder bereits mehrfach gegen das Gesetz verstoßen, spielt eine Rolle.

Wie viele Verstöße gab es bisher gegen das Infektionsschutzgesetz?

Die Zahlen der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz werden ebenfalls unterschiedlich festgehalten, es gibt jedoch einige Beispielzahlen aus den Bundesländern.

Die Polizei Sachsen hat vom 16. März 2020 bis Anfang Juni 2020 insgesamt 6.608 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz registriert, teilt das Innenministerium auf Anfrage von t-online.de mit. Dabei handle es sich um 2.332 Straftaten und 4.276 Ordnungswidrigkeiten. Diese Daten werden zentral beim Landeskriminalamt Sachsen erfasst.

In Berlin gab es zwischen Mitte März und Mitte Mai insgesamt 2.651 objektbezogene Überprüfungen sowie 15.725 Überprüfungen im Freien. In 905 Fällen wurden sofortige Schließungen der Einrichtungen angeordnet. Insgesamt stellten die Polizeikräfte in diesem Zeitraum 1.471 Straftaten und fast 3.000 Ordnungswidrigkeiten als Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest.

In Niedersachsen wurden laut NDR zwischen dem 1. März und dem 24. Mai insgesamt 2.850 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz registriert, davon etwa 630 Straftaten. In Bremen gab es demnach seit Beginn der Pandemie bislang 2.622 Ordnungswidrigkeitsanzeigen. Die Polizei stellte zudem 411 Straftaten fest. Es wurden demnach 1.411 Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von 187.700 Euro erlassen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Offizielle Internetseiten der Städte und Landesregierungen
  • Offizielle Internetseiten der Bundesregierung
  • NDR: "Tausende Verstöße gegen Corona-Beschränkungen", 30.05.2020
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