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Was tun, wenn das Ferienhaus bei der Ankunft schmutzig ist?


Nach langer Fahrt
Was tun, wenn das Ferienhaus bei der Ankunft schmutzig ist?

ac (CF)

Aktualisiert am 13.02.2012Lesedauer: 2 Min.
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Zweifellos ist es ein Albtraum, nach stundenlanger Autofahrt ein schmutziges Ferienhaus vorzufinden. Wenn das Urlaubsdomizil nicht ordentlich geputzt ist, wirkt es verständlicherweise wenig einladend und man würde am liebsten gleich wieder nach Hause fahren. Ob in diesem Fall ein Anspruch auf Kostenerstattung und Schadensersatz besteht, klärte vor Kurzem das Amtsgericht München.

Ist ein schmutziges Ferienhaus Grund genug zum Reiseabbruch?

Auch wenn die Urlaubsunterkunft nicht geputzt ist und eine sehr lange Anfahrt in Kauf genommen wurde, muss dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung eingeräumt werden. Dies entschied das Amtsgericht München im Fall eines Urlaubers, der nach zwölf Stunden Fahrzeit ein schmutziges Ferienhaus in Ligurien vorfand.

Nachdem er drei Stunden auf den Reiseleiter gewartet und ein Ersatzdomizil abgelehnt hatte, weil es nicht an der Küste lag, bot man ihm an, das Haus binnen zweier Stunden zu reinigen. Dies empfand er als zu lange und reiste ab. Seine Forderungen nach Kostenerstattung und Schadensersatz wegen vergeudeter Urlaubszeit wies die Richterin jedoch ab und sprach ihm lediglich die Rückzahlung der geleisteten Kaution zu. (Wenn der Urlaub ein Reinfall war - Per Schlichtung zur Entschädigung)

Was sollten Sie tun, wenn Sie ein schmutziges Ferienhaus vorfinden?

Wenn Sie feststellen, dass die Unterkunft nach Abreise des letzten Mieters nicht geputzt wurde, sollten Sie sofort den Reiseleiter oder Veranstalter verständigen. Diesem sollten Sie dann eine angemessene Frist einräumen, um die Mängel zu beseitigen. Selbst wenn das bedeutet, dass Sie eine Nacht in einer Ersatzunterkunft verbringen müssen.

Wenn Sie zeigen, Sie zu einer einvernehmlichen Einigung bereit sind, wird Ihnen der Veranstalter sicherlich auch seinerseits auf die ein oder andere Weise entgegen kommen. (Mängel am Ferienhaus: Sofort Vermieter informieren)

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