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Mängel am Ferienhaus: Sofort Vermieter informieren


Mängel am Ferienhaus: Sofort Vermieter informieren

am (CF)

Aktualisiert am 16.05.2013Lesedauer: 3 Min.
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Mängel am Ferienhaus: Oft trügt der äußere ScheinVergrößern des Bildes
Mängel am Ferienhaus: Oft trügt der äußere Schein (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Die Vorfreude auf den Urlaub ist schnell dahin, wenn Sie Mängel am Ferienhaus feststellen. Auch wenn Sie bei der Ankunft zunächst einen positiven Eindruck haben, sollten Sie in jedem Fall sofort einen ausreichenden Rundum-Check machen. Lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen und wie Sie bei Reisemängeln vorgehen.

Risiko für Mängel am Ferienhaus verringern

Um spätere Mängel zu vermeiden, informieren Sie sich am besten schon vor der Buchung Ihrer Reise eingehend über das Ferienhaus und den Anbieter. Verlassen Sie sich nicht nur auf die Bilder des Anbieters, sondern prüfen Sie auch die Kundenbewertungen. Viele Buchungsportale bieten ein internes Bewertungsportal an, in dem die Reisenden direkt nach dem Urlaub die Bewertungen abgeben können. Sie sollten immer verschiedene Seiten durchsuchen, um einen möglichst genauen und objektiven Eindruck von der Ferienanlage zu bekommen.

Scheuen Sie sich nicht davor, dem Anbieter eine E-Mail zu schreiben und detailliert nachzuhaken, falls Sie Fragen haben. Der Vorteil von Schriftverkehr: So können Sie später Absprachen und Versprechungen nachweisen. Drucken Sie sich außerdem die im Internet veröffentlichten Bilder des Ferienhauses aus und nehmen Sie diese dann zum Urlaubsort mit, um sie mit der tatsächlichen Beschaffenheit des Objektes zu vergleichen.

Reisevertrag und Schadensersatz

Buchen Sie unbedingt schriftlich! Bei einer Online-Buchung sollten Sie im Anschluss an Ihre Buchung eine Bestätigungsmail erhalten, in der alle Reisedaten sowie der gesamte Reisepreis aufgelistet ist. Sollte es zu juristischen Streitigkeiten kommen, dient der Mietvertrag als Nachweis für Ihre Ansprüche während des Urlaubs. Mieten Sie Ihr Haus bei einem Reiseveranstalter oder Reisebüro, gilt das Reisevertragsrecht.

Schließen Sie den Mietvertrag hingegen mit einer Privatperson, gilt nur das deutsche Mietrecht, das keinen Schadensersatz vorsieht, wenn Sie Mängel am Ferienhaus feststellen.

Gerichte entscheiden unterschiedlich

Finden Sie eine dreckige Küche im Urlaub vor, ist das nicht unbedingt ein triftiger Grund, die Reise abzubrechen und Schadensersatz zu verlangen. Das Amtsgericht Münster entschied in solch einem Fall gegen den Kläger, wie die Deutsche Presse-Agentur auf Grundlage eines Artikels der Fachzeitschrift der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht "ReiseRecht aktuell " von August 2011 berichtet. Ein vorzeitiger Reiseabbruch mit voller Schadensersatzforderung war nicht zulässig, da der dreckige Kühlschrank und die schmutzige Küche nicht Anlass zur Abreise waren. Erst wenn für das Gericht eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt, ist eine Reduzierung des Reisepreises um 50 Prozent in Erwägung zu ziehen.

In einem anderen Fall machte das Landgericht Leipzig klar, dass kein Urlauber gleich bei Ankunft alle Mängel am Ferienhaus nachprüfen und dem Vermieter melden muss, wie der "Focus" unter Bezug auf die "ReiseRecht aktuell" von Februar 2012 berichtet. Vertragsklauseln dieser Art sollen dem Mieter die Schadensersatzforderung erschweren, sind dem Gericht zufolge aber unangemessen, da sie den Mieter stark benachteiligen.

Und noch ein Beispiel: Wird in der Beschreibung des Ferienhauses als Inventar eine Toilette genannt und der Urlauber findet in seinem Feriendomizil ein einfaches Plumpsklo mit Chemiekalizusatz vor, berechtigt dieser Zustand nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg (AZ 313 S 78/02) den Urlauber nicht dazu den Reisepreis zu mindern. Rechtlich gesehen ist nämlich nur ein WC ein besseres Klo mit Wasserspülung.

In einem weiteren Fall entschied das Amtsgericht Duisburg (AZ.: 53 C 4617/09), dass ein Urlauber, der ein Zimmer mit Meerblick gebucht hatte, dies aber vor Ort nicht zur Verfügung gestellt bekam, eine Reisepreisminderung von sieben Prozent gegenüber des Reiseanbieters gültig machen konnte, da die nicht erbrachte Leistung zu einer Einschränkung für den Reisenden führte.

Mängel am Ferienhaus sofort überprüfen

Das Urlaubsdomizil sofort auf Mängel zu untersuchen, sobald Sie angekommen sind, ist in jedem Fall empfehlenswert. Wenn Sie diese dem Vermieter rechtzeitig melden, hat er noch Zeit, zu reagieren. So kann er eventuell schnell Ersatz bereitstellen. Außerdem vermindern sich die Chancen auf eine Preisreduzierung, wenn Sie die Mängel erst spät oder gar erst nach dem Urlaub melden.

Nachdem Sie das Haus betreten haben, sollten Sie alles auf Sauberkeit überprüfen. Sind Boden und Sanitäranlagen sauber? Schauen Sie auch in die Schränke hinein. Werfen Sie einen Blick auf die vorliegenden Textilien, und checken Sie dann technische Geräte sowie die Ausstattung im weiteren Sinne. Dazu gehören Küchenutensilien oder eine Erste-Hilfe-Ausstattung.

Bei Mängeln am Ferienhaus sollten Sie sich unverzüglich beim Vermieter melden. Dieser ist für den angemessenen Zustand des Hauses verantwortlich. Halten Sie die Mängel schriftlich fest, und machen Sie zur Sicherheit Fotos, um die Beweiskraft zu erhöhen.

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