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Neuer Reisepass nach Namensänderung


Reise-Organisation
Neuer Reisepass nach Namensänderung

om (CF)

Aktualisiert am 20.05.2016Lesedauer: 1 Min.
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Türöffner für den Traumurlaub: Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass in knapp vier Minuten. (Quelle: t-online)

Eine Namensänderung, beispielsweise durch Heirat oder auch Scheidung, lässt Ausweisdokumente mit altem Nachnamen ungültig werden. Ein neuer Reisepass muss also her. Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie nach einer Namensänderung einen neuen Pass benötigen.

Neuer Name, neuer Reisepass

Sie möchten die Flitterwochen im fernen Ausland verbringen? Im Falle, dass sich Ihr Name durch die Heirat ändert, sollten Sie sich rechtzeitig um neue Ausweisdokumente kümmern. Ein neuer Reisepass erfordert etwa drei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Es ist allerdings auch möglich, den Pass im Expressverfahren innerhalb von drei Werktagen zu erhalten. Dafür fallen höhere Gebühren an, doch Ihr neuer Reisepass wird innerhalb von 72 Stunden in der Bundesdruckerei hergestellt.

Welche Unterlagen sind nach einer Namensänderung erforderlich?

Grundsätzlich benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei einem herkömmlichen Passantrag: ein biometrisches Passfoto im Format 4,5 mal 3,5 Zentimeter und Ihren alten Reisepass, um sich ausweisen zu können. Zusätzlich müssen Sie allerdings Ihre Namensänderung belegen. Hat sich Ihr Nachname durch eine Heirat geändert, legen Sie eine standesamtliche Bescheinigung über Namensänderung oder die Eheurkunde vor. Bei Namensänderung infolge einer Scheidung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils.

Um Komplikationen auszuschließen, empfiehlt es sich, zusätzlich eine Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzunehmen. In einigen Gemeinden werden zwei biometrische Passfotos verlangt. Informieren Sie sich im Zweifelsfall am besten schon vorher.

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