Neuer Reisepass nach NamensÀnderung
Eine NamensĂ€nderung, beispielsweise durch Heirat oder auch Scheidung, lĂ€sst Ausweisdokumente mit altem Nachnamen ungĂŒltig werden. Ein neuer Reisepass muss also her. Hier erfahren Sie, was Sie tun mĂŒssen und welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie nach einer NamensĂ€nderung einen neuen Pass benötigen.
Neuer Name, neuer Reisepass
Sie möchten die Flitterwochen im fernen Ausland verbringen? Im Falle, dass sich Ihr Name durch die Heirat Ă€ndert, sollten Sie sich rechtzeitig um neue Ausweisdokumente kĂŒmmern. Ein neuer Reisepass erfordert etwa drei bis sechs Wochen Bearbeitungszeit. Es ist allerdings auch möglich, den Pass im Expressverfahren innerhalb von drei Werktagen zu erhalten. DafĂŒr fallen höhere GebĂŒhren an, doch Ihr neuer Reisepass wird innerhalb von 72 Stunden in der Bundesdruckerei hergestellt.
Welche Unterlagen sind nach einer NamensÀnderung erforderlich?
GrundsĂ€tzlich benötigen Sie die gleichen Unterlagen wie bei einem herkömmlichen Passantrag: ein biometrisches Passfoto im Format 4,5 mal 3,5 Zentimeter und Ihren alten Reisepass, um sich ausweisen zu können. ZusĂ€tzlich mĂŒssen Sie allerdings Ihre NamensĂ€nderung belegen. Hat sich Ihr Nachname durch eine Heirat geĂ€ndert, legen Sie eine standesamtliche Bescheinigung ĂŒber NamensĂ€nderung oder die Eheurkunde vor. Bei NamensĂ€nderung infolge einer Scheidung benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils.
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Um Komplikationen auszuschlieĂen, empfiehlt es sich, zusĂ€tzlich eine Personenstandsurkunde zur Antragstellung mitzunehmen. In einigen Gemeinden werden zwei biometrische Passfotos verlangt. Informieren Sie sich im Zweifelsfall am besten schon vorher.