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Flug stornieren: So bekommen Sie als Verbraucher Geld zurück


Das darf die Airline
Wie Sie bei der Flugstornierung Geld zurückbekommen

srt, t-online, Hans-Werner Rodrian

Aktualisiert am 14.10.2019Lesedauer: 4 Min.
FlugticketsVergrößern des BildesFlugtickets: Bei einer Stornierung bekommen Sie die Gebühren erstattet. (Quelle: conejota/getty-images-bilder)
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Der Urlaubsflug ist gebucht, doch dann machen etwa ein Todesfall in der Familie oder eine Krankheit oder Verletzung einen Strich durch die Rechnung. Natürlich storniert man dann die Reise. Die Fluggesellschaft aber behält das Geld. Oft zu Unrecht.

Auch wenn Passagiere nach einer Stornierung das Recht haben, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen, versuchen Fluggesellschaften, dies immer wieder abzuwenden. Worauf Sie achten sollten.

Bekomme ich bei einer Stornierung alles erstattet?

Bei einer Stornierung des Fluges ist der Gesetzgeber auf Seiten des Verbrauchers. Er sieht eine Flugbuchung letztlich als Werkvertrag. So können Sie, wie bei einem Werkstatttermin fürs Auto, auch beim Flug vor dem Reisezeitpunkt jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Fluggesellschaft darf dann nur ihren Mehraufwand behalten. Ersparte Ausgaben muss sie ebenso erstatten wie Steuern und Gebühren. Kann die Airline den zurückgegebenen Platz schließlich doch noch zum gleichen Preis verkaufen, hat sie überhaupt keinen Schaden und muss das gezahlte Geld für den Flugschein vollständig zurückzahlen.

Auch alle Kosten, die sich hinter dem Begriff "Taxes" (deutsch: Steuern) verstecken, muss die Fluggesellschaft erstatten. So entschied zuletzt das Landgericht Frankfurt (AZ: 2-24 S 138/16). In dem verhandelten Fall hatte die Fluggesellschaft unter "Taxes" auch den Kerosinzuschlag verbucht. Doch das Gericht erklärte, dass zusätzliche Entgelte nicht in den Steuern versteckt werden dürfen.

Wann bekomme ich den Betrag für das Ticket nicht erstattet?

Kann die Fluggesellschaft beweisen, dass sie das Ticket nicht weiterverkaufen kann, werden Ihnen zwar die Gebühren erstattet, den restlichen Kostenanteil des Flugtickets bekommen Sie jedoch selten zurück. So auch im vorher genannten Fall vor dem Landgericht Frankfurt (AZ: 2-24 S 138/16). Die Fluggesellschaft konnte beweisen, dass sie die stornierten Tickets nicht weiterverkaufen konnte. Dafür reichte als Beweis, dass in der Economy-Klasse viele Plätze frei blieben.

Auch die Juristen der Stiftung Warentest schätzen die Lage entsprechend ein.

Wie viel der Kosten darf die Fluggesellschaft einbehalten?

Offiziell müssen die Fluggesellschaften vor Gericht auf Euro und Cent genau abrechnen, was sie an Mehrausgaben eingespart haben, weil die stornierten Passagiere nicht mitgeflogen sind. Doch in der Praxis ist das allen Airlines zu mühsam, wie der Rechtsanwalt Holger Hopperdietzel festgestellt hat. In solchen Fällen sieht das Gesetz (Paragraph 649 BGB) pauschal fünf Prozent Abzug vor.

Gibt es Fallstricke in den AGB zu Stornierungen?

Ja. Fluggesellschaften versuchen gern, das Gesetz durch eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) auszuhebeln. Das gelingt ihnen aber nur, wenn der Passagier die bestätigt und wenn sie auch fair sind. So reicht der Hinweis, dass die AGB der Fluggesellschaft auf der Webseite nachgelesen werden können, nicht aus. Mindestens ein Link zu den AGB ist nötig.

Auch Bedingungen, die auf einer deutschsprachigen Seite in Englisch verfasst sind, gelten nicht von selbst. Viele Richter entscheiden in diesen Fällen, dass der Text auf deutsch sein muss.

Kann eine Stornierung von der Airline ausgeschlossen werden?

Nein. Häufig ist in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Fluggesellschaften vermerkt, dass bei Billigtarifen keine Kostenerstattung nach einer Stornierung erfolgt. "Geben die ABB dem Fluggast nicht die Möglichkeit nachzuweisen, dass der Airline durch die Stornierung kein oder ein nur geringer Schaden entstanden ist, sind die Regelungen unwirksam", erklärt Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk, Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. Die Fluggäste haben auch in diesen Fällen Rückzahlungsansprüche.

Das Amtsgericht Rüsselsheim urteilte 2011 in einem entsprechenden Fall. Die Fluggesellschaft Condor hatte eine Flugpreiserstattung in dem gebuchten Tarif kategorisch ausgeschlossen. Diese Klausel erklärte das Gericht für unwirksam, weil sie dem Kunden die Möglichkeit nimmt zu beweisen, dass der Fluggesellschaft gar kein Schaden entstanden ist (AZ: 3 C 119/12 (36).

Wie erhöhe ich bei einer Stornierung die Chancen, mein Geld zurückzubekommen?

Wer seine Flugbuchung stornieren muss, dem rät die Stiftung Warentest, erst einmal die Fluggesellschaft zur Erstattung des Ticketpreises aufzufordern. Zumindest Steuern und Gebühren muss sie immer bezahlen. Oft verweist die Airline dann auf ihre AGB. Möchten Sie diese überprüfen lassen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt. Eine Liste mit Juristen gibt es zum Beispiel auf der Webseite der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (www.dgfr.de). Alternativ können Sie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (www.soep.online.de) einschalten

Stets lohnt sich auch ein Check kurz vor dem ursprünglich geplanten Abflug: Wenn die Maschine ausgebucht ist, steigen die Chancen, den ganzen Flugpreis zurückzubekommen. Dazu reicht aus Sicht von Stiftung Warentest bereits eine telefonische Nachfrage bei einem Reisebüro.

Was kann ich tun, wenn sich die Fluggesellschaft weigert?

Weigert sich die Fluggesellschaft, Ihnen die Kosten zu erstatten, sollten Sie hartnäckig bleiben. Dies rät auch die Verbraucherzentrale und verweist auf ihren Musterbrief, mit dem Sie Ihre Kosten einfordern können. Weigert sich die Fluggesellschaft dennoch oder erstattet Sie Ihnen nur einen Teilbetrag, können Sie sich über das weitere Vorgehen persönlich in den Verbraucherberatungsstellen beraten lassen.

Darf eine Fluggesellschaft einen Flug stornieren, wenn dieser "zu günstig" angeboten wurde?

Grundsätzlich sind Verträge bindend. Das gilt auch für Flugbuchungen. Sie können nur unter strengen Voraussetzungen angefochten werden. Hat die Fluggesellschaft ihren Flug falsch kalkuliert und ihn daher zu günstig angeboten, ist dies keine Voraussetzung für eine Flugstornierung.

Was gilt bei Stornierungen, wenn der Flug über ein Vermittlungsportal gebucht wurde?

Ein Online-Reise- oder Flugvermittlungsportal ist meist der Vermittler zwischen Kunde und Fluggesellschaft. Erst, wenn die Fluggesellschaft Ihnen eine endgültige Buchungsbestätigung zuschickt, handelt es sich um einen wirksamen Vertrag. Die Bestätigungsschreiben des Vermittlungsportals bedeutet demnach noch keinen Vertragsabschluss und somit keine Flugbuchung. Der Vertrag und somit auch dessen Stornierung erfolgt daher direkt bei der Fluggesellschaft.

Solange Sie keine Bestätigung direkt von der Fluggesellschaft haben, kann allerdings noch immer eine Stornierung Ihres Flugs erfolgen – entweder durch die Fluggesellschaft oder durch das Vermittlungsportal.

Verwendete Quellen
  • Stiftung Warentest
  • SRT
  • Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
  • dpa
  • Wilde Beuger Solmecke Rechtsanwälte
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