So kommen Passagiere an eine Entschädigung

Schon jetzt zeichnet sich ab, was Fluggäste im Sommer erwarten könnte: Verspätungen, Ausfälle und lange Wartezeiten. Welche Rechte haben Passagiere in solchen Situationen?
Wegen Personalmangels rechnet die Flugbranche in diesem Sommer mit weitreichenden Störungen für Fluggäste. Wem lange Wartezeiten und Flugausfälle drohen, sollte seine Rechte kennen. Das sind die wichtigsten Fakten aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Entschädigungssumme
Bei kurzfristigen Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden steht Flugreisenden oft eine Ausgleichszahlung zu. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz. Eine deutliche Verschiebung des Fluges – etwa vom Morgen in den Abend – ist rechtlich ebenfalls als Annullierung zu bewerten.
Bedingungen und Ausschlusskriterien
Die Entschädigung nach EU-Recht steht Kunden nur zu, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung oder Verspätung verantwortlich ist. Eine Airline muss nicht zahlen, wenn die Probleme auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückgehen, die sie nicht beeinflussen kann. Dazu zählen zum Beispiel ein Ausfall der IT-Systeme am Flughafen und oft auch Sturm und Gewitter – nicht aber technische Probleme des Fliegers.
Nicht zu einer Zahlung verpflichtet ist die Airline auch, wenn sie Flugstreichungen und größere Änderungen der Flugzeiten mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt hat. Dann kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Erstattung oder alternative Beförderung
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, für die Passagiere eine Ersatzbeförderung zum Zielort zu organisieren oder die Kosten für das Flugticket zu erstatten. Das gilt auch dann, wenn die Airline den Flugausfall nicht zu verantworten hat. Sie muss ihre gestrandeten Kunden betreuen und verpflegen. Wird eine Hotelnacht nötig, kommt sie dafür auf.
Geltungsbereich
Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die in der Europäischen Union starten. Und sie greifen für alle Flüge, die in der EU landen – hier jedoch mit einer Bedingung: Die Airline muss ihren Sitz in der EU haben.
Durchsetzung der Rechte
Nicht immer zahlen Fluggesellschaften, obwohl sie es rechtlich müssten. Sie versuchen mitunter, Kunden abzuspeisen oder hinzuhalten. Daher kann es manchmal schwierig sein, das Geld von der Airline zu bekommen. Hartnäckigkeit lohnt sich.
Verbraucherschützer raten dazu, sich erst einmal direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Und am besten eine Frist zu setzen. Zeigt sich die Airline trotz berechtigten Anspruchs nicht einsichtig, können sich Kunden an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Alternativen sind Inkassodienste oder rechtlicher Beistand.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn