Sieg vor Gericht Dieselfahrer wehrt sich erfolgreich gegen Stilllegung

Nachrüstung oder Stilllegung: Vor dieser Entscheidung stehen Hunderttausende Dieselfahrer. Ein Kläger aus Baden-Württemberg hat sich dagegen zur Wehr gesetzt – und bekam Recht.
Der Pickup-Besitzer hatte nicht an der Rückrufaktion seines Herstellers teilgenommen. Daraufhin hatte ihm das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises den Betrieb des Autos untersagt und den sofortigen Vollzug angeordnet – trotz Widerspruchs und Klage. Grund der verordneten Stilllegung: Das Auto entspreche wegen überhöhter Abgaswerte nicht der EG-Typgenehmigung.
Dagegen wehrte sich der Autofahrer im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe. Mit einem heute veröffentlichten Beschluss vom 26. Februar gewährte das Gericht dem Kläger Eilrechtsschutz. (12 K 16702/17)
Die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit genüge nicht den Anforderungen, begründete das Gericht den Beschluss. Unter anderem zeige der vergangene Zeitraum seit dem Bekanntwerden der Verwendung von Abschalteinrichtungen im Jahr 2015, dass keine Dringlichkeit vorliege, die den Sofortvollzug rechtfertige.
Mehrere Autohersteller haben Rückrufaktionen gestartet, weil ihre Dieselmodelle zu viel gesundheitsschädliches Stickoxid ausstoßen.
- dpa