Drei Bundesländer betroffen Autokennzeichen-Abgleich zum Teil verfassungswidrig

Wenn die Polizei Nummernschilder automatisch mit Fahndungsinformationen abgleicht, ist das verfassungswidrig. Für welche Bundesländer die Entscheidung zunächst gilt.
Der automatische Abgleich von Nummernschildern sämtlicher Autofahrer mit Fahndungsdaten durch die Polizei geht in mindestens drei Bundesländern zu weit.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte mit zwei am Dienstag veröffentlichten Beschlüssen entsprechende Vorschriften in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen zum Teil für verfassungswidrig.
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Pilotversuche in Baden-Würtemberg
Die baden-württembergische Polizei ließ in einem Pilotversuch immer wieder Autokennzeichen automatisiert erfassen. Vorbeifahrende Autos und ihre Nummernschilder wurden mit einer Kamera erfasst, die Daten mit einer Fahndungsdatenbank abgeglichen. Kritik war etwa vonseiten der FDP laut geworden, die Datenschutzbedenken angemeldet hatte.
- Nachrichtenagentur dpa