Auch samstags Sperre möglich Sonntagsfahrverbot: Diese Ausnahmen gelten

Sonntags haben Familien Vorfahrt – dank Fahrverbot für Lkw. Wer dagegen verstößt, zahlt eine saftige Strafe. Manchmal übrigens auch an Samstagen. Aber es gibt Ausnahmen.
Der Sonntag gehört der Familie – auch auf der Straße. Damit das so bleibt, gibt es für viele Fahrzeuge ein Fahrverbot. Aber wer genau ist davon betroffen, wer darf trotzdem fahren? Und welche Folgen haben Verstöße?
Ruhiger Verkehr durch klare Regeln
In Deutschland dürfen schwere Lastwagen an Sonn- und Feiertagen nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Das soll den Verkehr entlasten, den Lärm reduzieren und Urlaubsreisen oder Familienausflüge entspannter machen. Konkret gilt das Fahrverbot für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, sofern sie gewerblich Güter transportieren. Die Sperrzeit gilt bundesweit von 0 bis 22 Uhr.
Wer privat unterwegs ist, beispielsweise mit einem Lkw zu einem Trucker-Treffen, ist von der Regel ausgenommen. Auch Wohnmobile sind ausdrücklich nicht betroffen, selbst wenn sie mehr als 7,5 Tonnen wiegen.
Ausnahmen: Hilfe ist immer erlaubt
Auch für schwere Lkw im professionellen Einsatz gibt es einige Ausnahmen. So dürfen Fahrzeuge, die bei Rettungsdiensten, beim Katastrophenschutz oder bei technischen Hilfsdiensten im Einsatz sind, auch sonntags fahren. Bei Naturkatastrophen kann das Fahrverbot kurzfristig aufgehoben werden, um Hilfslieferungen schnell an ihren Bestimmungsort zu bringen.
Auch der Transport leicht verderblicher Waren ist vom Verbot ausgenommen. Dazu zählen beispielsweise frische Milch, Obst, Gemüse oder Fleisch. Notfallfahrzeuge wie die Pannenhilfe der Verkehrsclubs dürfen ebenfalls fahren, wenn ein akuter Einsatz ansteht.
Erhalten Sie Antworten aus Tausenden t-online-Artikeln.
Antworten können Fehler enthalten und sind nicht redaktionell geprüft. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben. Mehr Informationen. Bei Nutzung akzeptieren Sie unsere Datenschutzhinweise sowie unsere t-online-Assistent Nutzungsbedingungen.
Ferienzeit: Auch samstags gesperrt
In den Sommermonaten gilt auf besonders belasteten Strecken auch an Samstagen ein erweitertes Fahrverbot. Es gilt vom 1. Juli bis zum 31. August für Lkw über 7,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr samstags von 7 bis 20 Uhr. Betroffen sind unter anderem Streckenabschnitte auf der A1, A3 und A8 – also Routen, die im Sommerurlaub besonders stark befahren sind.
Ausnahmen gibt es unter anderem für medizinische Transporte oder nach Einzelgenehmigung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Regelung | Details |
---|---|
Betroffene Fahrzeuge | Lkw über 7,5 Tonnen im gewerblichen Güterverkehr |
Gültigkeitszeitraum | Sonn- und Feiertage, 0 bis 22 Uhr |
Ausgenommen | Privatfahrten, Wohnmobile, Rettungs- und Hilfsfahrzeuge, frische Lebensmitteltransporte |
Sommerferien-Zusatzregelung | Samstags (1. Juli–31. August), 7 bis 20 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen |
Strafen bei Verstoß | Fahrer: 120 Euro, Halter: 570 Euro |
Verstöße werden teuer
Wer sich nicht an das Sonntagsfahrverbot hält, riskiert ein hohes Bußgeld. Lkw-Fahrer zahlen 120 Euro. Noch teurer wird es für die Fahrzeughalter: Sie müssen mit Kosten von bis zu 570 Euro rechnen, selbst wenn sie nicht selbst am Steuer saßen.
- adac.de: Lkw-Fahrverbot: Für wen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot?
- bussgeldkatalog.net: Lkw-Fahrverbot am Samstag: Was besagt es? Wo gilt es?