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Deutschland wegen Energiemarkt-Regeln vor Bundesgerichtshof


Wettbewerb geschwächt
EU verklagt Deutschland wegen Energiemarkt-Regeln

Von dpa
19.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Strommasten: Die EU soll die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt haben.Vergrößern des BildesStrommasten: Die EU soll die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt haben. (Quelle: C. Hardt/imago-images-bilder)
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Deutschland soll nach Angaben der EU Vorschriften für Energiemärkte missachtet haben. Dies habe den Wettbewerb geschwächt, so der Vorwurf.

Die EU-Kommission verklagt Deutschland wegen der Missachtung von Regeln für die Energiemärkte, die für mehr Wettbewerb und niedrigere Preise sorgen sollen. Konkret monierte die Brüsseler Behörde am Donnerstag eine fehlende Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur bei der Festlegung von Netzgebühren sowie Mängel bei den deutschen Vorgaben zur Trennung von Energieerzeugung und Übertragungsnetzen. Mit der Klage zieht die Kommission vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH).

Die Behörde wirft der Bundesregierung vor, die Elektrizitätsrichtlinie und die Erdgasrichtlinie nicht richtig umgesetzt zu haben. So hätten die Regulierer nicht uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen. Denn dafür gebe es Vorgaben in Verordnungen der Bundesregierung.

Auch die Regeln zur Entflechtung von Energienetzen und Erzeugung seien nicht richtig umgesetzt. Zweck dieser Entflechtung ist, dass Netze gegen Gebühr auch von Konkurrenten genutzt werden können, was mehr Anbieter, mehr Konkurrenz und niedrigere Preise bedeuten könnte.

Der Streit über die Umsetzung dieser EU-Vorgaben aus dem sogenannten Dritten Energiepaket zieht sich schon seit Jahren hin. Schon im Februar 2015 hatte die Kommission in Berlin Änderungen angemahnt, im April 2016 abermals. "Da das EU-Recht noch immer nicht eingehalten wird, muss die Kommission den Gerichtshof mit diesen Angelegenheiten befassen", hieß es in der Mitteilung aus Brüssel.

Verwendete Quellen
  • dpa
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