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Staatsverweigerin in Österreich zu zwölf Jahren Haft verurteilt


Staatsverweigerin verurteilt
Hohe Haftstrafen für Hochverrat in Österreich ausgesprochen

Von dpa
21.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Die Staatverweigerin Monika U.: Jahrelang trat sie mir ihren Überzeugungen öffentlich auf.Vergrößern des BildesDie Staatverweigerin Monika U.: Jahrelang trat sie mir ihren Überzeugungen öffentlich auf. (Quelle: ORF/Screenshot: t-online)
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Eine Reichsbürgerin ist in Österreich zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Sie wollte Regierungsmitglieder verhaften lassen, um dann selbst Staatsoberhaupt zu werden.

Die Anführerin einer Gruppe von Staatsverweigerern in Österreich ist zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Monika U., die sogenannte "Präsidentin" des angeblichen "Staatenbunds Österreich", war bereits Anfang 2019 zu 14 Jahren Haft verurteilt, das Urteil aber teils aufgehoben worden.

Das Landgericht Graz befand die 44-Jährige am Mittwochabend nach einem erneuten Prozess der versuchten Anstiftung zum Hochverrat und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung schuldig. Ein zweiter Angeklagter wurde zu zehn Jahren, elf weitere zu zwölf bis 30 Monaten Haft, teils auf Bewährung, verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Frau wollte Regierungsmitglieder verhaften

Die Chefin des "Staatenbunds" wollte unter anderem mit selbst geschriebenen Haftbefehlen das Bundesheer dazu bringen, Regierungsmitglieder zu verhaften. Anschließend wollte sie selbst eine Regierung bilden und Staatsoberhaupt werden. Sie hatte Erfahrungen bei den sogenannten Reichsbürgern aus Deutschland gesammelt und setzte deren Ideen teilweise in Österreich um.

Das Urteil von Januar 2019 war teils aufgehoben worden, weil die Fragen an die Geschworenen in den beiden Hauptpunkten nicht ganz schlüssig waren. Eine Rolle spielte auch der Geisteszustand der Frau, die zwischenzeitlich in Haft Aggressionen gezeigt hatte und deshalb im Sommer wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht musste. Eine Sachverständige bescheinigte ihr, zum Tatzeitraum 2015 bis 2017 zurechnungsfähig gewesen zu sein.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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