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Vorstoß zu muslimischen Feiertagen stößt in der CDU auf Kritik


"Für Änderung kein Bedarf"
Kritik an de Maizières Vorstoß zu Islam-Feiertagen

Von t-online, dpa, jmt

12.10.2017Lesedauer: 2 Min.
Das Ramadanfest in Berlin-Neukölln: Sollte es in Deutschland gesetzliche geregelte muslimische Feiertage geben?Vergrößern des BildesDas Ramadanfest in Berlin-Neukölln: Sollte es in Deutschland gesetzliche geregelte muslimische Feiertage geben? (Quelle: Jörg Carstensen/dpa-bilder)
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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) stößt mit seiner Offenheit für die Einführung muslimischer Feiertage in der Union auf Ablehnung – und rudert inzwischen auch selbst zurück.

"Feiertage haben in Deutschland eine lange Tradition; für eine Änderung dieser gewachsenen Strukturen sehe ich keinen Bedarf", sagte der niedersächsische CDU-Landeschef und Spitzenkandidat Bernd Althusmann.

Auch de Maizière selbst betonte gegenüber t-online.de noch einmal, "dass unsere Feiertage christlich geprägt sind und dass das aus meiner Sicht auch so bleiben soll". Er wäre zwar bereit, "mal über einzelne muslimische Feiertage in bestimmten Regionen zu reden" – grundsätzlich halte er aber daran fest, "dass unsere Feiertagskultur eben christliche und keine anderen Wurzeln hat".

Althusmann weiter: "Für den Wahlkampf ungeeignet"

Neu angestoßen hatte de Maizière die Diskussion bei einer Wahlkampfveranstaltung in Wolfenbüttel. Dort hatte er sich offen gezeigt, in bestimmten Regionen Deutschlands muslimische Feiertage einzuführen. Allerheiligen sei auch nur dort Feiertag, wo viele Katholiken lebten. "Wo es viele Moslems gibt, warum kann man nicht auch mal über einen muslimischen Feiertag nachdenken." Althusmann kritisierte allerdings auch den Zeitpunkt für de Maizières Vorstoß: "Grundsätzlich halte ich Diskussionen über religiöse Feiertage im Wahlkampf für ungeeignet."

Bereits 2013 hatte der Zentralrat der Muslime ähnliche Regelungen für alle Bundesländer gefordert. Es gehe nicht um freie Tage für alle, sondern um das Recht muslimischer Arbeitnehmer von der Arbeit freigestellt zu werden – so könnten sie beispielsweise an christlichen Feiertagen auch für ihre Kollegen einspringen.

Diese Regelung gilt bereits in zwei Bundesländern: Bremen und Hamburg haben in ihren Staatsverträgen hohe muslimische Feiertage den Status kirchlicher Feiertage verliehen – vergleichbar mit dem Buß- und Bettag. Ähnliches hatte SPD-Ministerpräsident Stephan Weil vor einigen Jahren in Niedersachsen zur Diskussion gestellt. In ganz Deutschland gibt es neun gesetzlich festgelegte Feiertage. Sie sind jeweils in den Sonn- und Feiertagsgesetzen der Länder festgeschrieben. Nur der Tag der Deutschen Einheit ist bundesrechtlich geregelt.

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