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NSU-Prozess: Pflichtverteidiger fordern sofortige Freilassung Zschäpes


NSU-Prozess
Pflichtverteidiger fordern sofortige Freilassung Zschäpes

Von dpa
Aktualisiert am 05.06.2018Lesedauer: 2 Min.
Beate Zschäpe steht bei der Fortsetzung des NSU-Prozesses neben ihrem Anwalt Mathias Grasel im Gerichtssaal: Von ihren Pflichtverteidigern will sich die Angeklagte nicht mehr vertreten lassen. Trotzdem hat das Gericht sie nicht von ihrer Verteidigung entbunden.Vergrößern des BildesBeate Zschäpe steht bei der Fortsetzung des NSU-Prozesses neben ihrem Anwalt Mathias Grasel im Gerichtssaal: Von ihren Pflichtverteidigern will sich die Angeklagte nicht mehr vertreten lassen. Trotzdem hat das Gericht sie nicht von ihrer Verteidigung entbunden. (Quelle: Matthias Schrader/ap-bilder)
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Maximal zehn Jahre Haft hatten Beate Zschäpes Vertrauensanwälte im NSU-Prozess gefordert. Nun ist das zweite Verteidiger-Team mit seinem Plädoyer an der Reihe – und unterbietet diese Forderung noch.

Die drei ursprünglichen Pflichtverteidiger von Beate Zschäpe fordern die sofortige Freilassung der mutmaßlichen Rechtsterroristin. Die heute 43-Jährige sei von den angeklagten Morden und Anschlägen freizusprechen und könne lediglich wegen einfacher Brandstiftung verurteilt werden, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer im NSU-Prozess.

Zschäpes Vertrauensanwälte Mathias Grasel und Hermann Borchert hatten dagegen eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert, wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu Raubüberfällen.

"Beate Zschäpe ist keine Terroristin, sie ist keine Mörderin und keine Attentäterin", sagte Heer. Sie habe keine Morde geplant, sie habe keine Waffen beschafft, an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt und die Verbrechen ihrer Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt "auch nicht vom Küchentisch gesteuert". Zschäpe sei deshalb von allen angeklagten Staatsschutzverbrechen freizusprechen. Zu verurteilen sei sie lediglich wegen der Brandlegung der letzten Fluchtwohnung in Zwickau, und zwar wegen einfacher Brandstiftung. "Dies ist alles, was von der Anklage des Generalbundesanwalts übrig bleibt", sagte Heer.

Anwalt: Mögliche Strafe sei mit U-Haft abgesessen

Eine konkrete Strafmaßforderung nannte Heer nicht. Er argumentierte aber, die maximal mögliche Strafe sei mit der mehr als sechsjährigen Untersuchungshaft jedenfalls abgegolten.

Mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm hatte sich Zschäpe schon vor Längerem überworfen. Eine Entpflichtung der drei lehnte das Oberlandesgericht aber mehrmals ab. Deshalb wird Zschäpe sozusagen von zwei Verteidiger-Teams vertreten. Das Plädoyer von Heer, Stahl und Sturm soll nun mehrere Tage dauern.

Die Bundesanwaltschaft hatte für Zschäpe lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. Nach Überzeugung der Anklage war Zschäpe eines von drei gleichberechtigten Mitgliedern der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) und sollte deshalb als Mittäterin an sämtlichen Verbrechen der Gruppe bestraft werden. Dazu zählen zehn Morde, neun davon aus rassistischen Motiven, einer an einer deutschen Polizistin, sowie zwei Bombenanschläge.

Verwendete Quellen
  • dpa
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