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Odenwald/Hessen: Ex-Landrat Dietrich Kübler entgeht Untreue-Prozess


Spende an gemeinnützigen Verein
Ex-Landrat entgeht Untreue-Prozess

Von dpa
19.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Darmstadt: Ein Ex-Landrat hat Geld gezahlt, um einen Prozess einzustellen.Vergrößern des BildesLandgericht Darmstadt: Ein Ex-Landrat hat Geld gezahlt, um einen Prozess einzustellen. (Quelle: brennweiteffm/imago-images-bilder)

Ein ehemaliger Landrat aus Hessen musste sich vor Gericht verantworten, weil er der Untreue beschuldigt wurde. Nun hat Dietrich Kübler Tausende Euro gezahlt, um den Prozess zu stoppen.

Der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Odenwälder Landrat Dietrich Kübler vor dem Darmstädter Landgericht ist gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Der 71-Jährige erklärte sich am Mittwoch bereit, 10.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein im Odenwaldkreis zu zahlen. Das Landgericht hatte den Fall in zweiter Instanz verhandelt.

Der Politiker der Überparteilichen Wählergemeinschaft Odenwald war von 2009 bis 2015 Landrat. Das Amtsgericht Michelstadt hatte ihn als erste Instanz Ende 2017 wegen Untreue zu sieben Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und 25.000 Euro Geldauflage verurteilt.

Schaden von 68.000 Euro

Kübler hatte sich 2011 und 2012 in ein Vergabeverfahren zugunsten einer Agentur eingemischt, die dann von der kreiseigenen Entwicklungsgesellschaft den Auftrag für ein Standortmarketingkonzept bekam. Die Agentur hatte den Politiker auch in seinem Landratswahlkampf 2009 beraten. Wegen der Interventionen Küblers hatte aber eine Förderbank des Landes Hessen ihre Zuschüsse zurückgezogen, sodass bei der Entwicklungsgesellschaft ein Schaden von 68.000 Euro entstand.

Der Vorsitzende Richter Lothar Happel hatte am ersten Verhandlungstag im Landgericht erklärt, dass Dietrich Kübler wahrscheinlich keine Untreue vorzuwerfen sei, weil der Geschäftsführer der Entwicklungsgesellschaft am Ende den Auftrag erteilt hat. Der Richter sah aber schon ein Fehlverhalten Küblers beim Vergabeverfahren, was aber nicht unters Strafrecht fällt.

Die Staatsanwaltschaft teilte zwar nicht die Auffassung des Gerichts, dass die Untreue schwierig zu fassen sei. Sie hatte aber der Einstellung gegen Geldauflage zugestimmt, auch mit Blick auf die Verfahrensdauer und mögliche Strafnachlässe wegen der jahrelangen rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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