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Nazi-Vergleich: Bundespolizist verklagt Böhmermanns "ZDF Magazin Royale"


"Herrenmensch im Skoda"
Wegen Nazi-Vergleich: Polizist verklagt Böhmermann

Von t-online
01.08.2025 - 14:52 UhrLesedauer: 2 Min.
Jan Böhmermann bei der Preisverleihung des Deutschen Fernsehpreis 2022 (Archivbild): Es ist nicht das erste Mal, dass der Moderator wegen seiner Äußerungen rechtliche Probleme bekommen könnte.Vergrößern des Bildes
Jan Böhmermann bei der Preisverleihung des Deutschen Fernsehpreis 2022 (Archivbild): Es ist nicht das erste Mal, dass der Moderator wegen seiner Äußerungen rechtliche Probleme bekommen könnte. (Quelle: IMAGO/Malte Ossowski/SVEN SIMON/imago-images-bilder)
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Nach einer Sendung des "ZDF Magazin Royale" zieht ein Gewerkschaftsfunktionär vor Gericht. Der Vorwurf: Schmähkritik, falsche Behauptungen und Rufschädigung.

Der Vizechef der Bundespolizeigewerkschaft DPolG, Manuel Ostermann, hat Klage gegen das ZDF eingereicht. Hintergrund ist eine Sendung des "ZDF Magazin Royale" vom 28. März. In der von Jan Böhmermann moderierten Ausgabe war Ostermann mit mehreren Formulierungen verspottet worden. Die Klage, die der "Welt" exklusiv vorliegt, sieht darin keine Satire mehr, sondern gezielte Herabwürdigung.

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Konkret werden dem Sender Aussagen wie "Herrenmensch im Skoda", "dreiviertel gefüllter Boxsack mit Blitzkriegfrisur" und "selbstradikalisierter Michel" zur Last gelegt. Das Landgericht München I soll nun prüfen, ob dies eine unzulässige Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Ostermann fordert Unterlassung und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Vorwurf: Fehlende Anhörung

Zentrale Kritikpunkte: Laut Klage werde Ostermann "auf eine physisch-geistige Karikatur eines problematischen Polizeibeamten mit rechtsextremer Gesinnung reduziert" und mit NS-Vokabular assoziiert. Dies diene nicht der gesellschaftlichen Debatte, sondern der persönlichen Diskreditierung.

In der Sendung wurde auch der Eindruck erweckt, die Bundespolizei behindere gezielt die Einreise von Afghanen im Rahmen des Bundesaufnahmeprogramms. Ostermann sei dabei zum Sprachrohr einer angeblichen Sabotage gemacht worden. Die Klage weist diesen Vorwurf zurück und verweist darauf, dass die Bundespolizei für die Visa-Vergabe nicht zuständig sei. Bei den konkret genannten Flügen seien zudem keine Beamten der Bundespolizei involviert gewesen. Eine Zeugenaussage von Bundespolizeipräsident Dieter Romann soll dies belegen.

Zudem wird in der Klageschrift bemängelt, dass Ostermann vor der Sendung nicht konkret mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei. Somit sei eine fundierte Stellungnahme unmöglich gewesen. Damit sei gegen den Grundsatz der Verdachtsberichterstattung und die journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen worden.

Rückendeckung erhält Ostermann vom Vorsitzenden der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. "Böhmermann versucht Hass und Hetze unter dem Deckmantel der Satire zu verstecken", sagte er der "Welt". Er kritisiert auch das ZDF direkt: Die Intendanz greife nicht ein, der Fernsehrat müsse Verstöße prüfen.

Vergleichbarer Fall bereits entschieden

Der Fall erinnert an das Verfahren des früheren BSI-Präsidenten Arne Schönbohm gegen das ZDF. Auch hier hatte das Landgericht München I im Dezember 2024 entschieden, dass vier Behauptungen aus dem "Magazin Royale" unzulässig seien. Sie hatten den Eindruck erweckt, Schönbohm habe Kontakte zu russischen Nachrichtendiensten gepflegt.

Das ZDF teilte mit, dass es bereits im Mai eine Programmbeschwerde zu der Ostermann-Sendung gegeben habe. Diese werde derzeit im dafür vorgesehenen Verfahren geprüft. Die Klage sei dem Sender bisher nicht zugestellt worden. Eine außergerichtlich geforderte Unterlassung habe man abgelehnt.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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