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NSU-Prozess: Verteidiger beklagt "Schlachthausatmosphäre"


Schlussplädoyer im NSU-Prozess
Verteidiger beklagt "Schlachthausatmosphäre"

dpa, afp, mvl, t-online.de

Aktualisiert am 25.07.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte Beate Zschäpe sitzt am 25.07.2017 im Gerichtssaal in München (Bayern) neben ihrem Anwalt Mathias Grasel.Vergrößern des BildesDie Angeklagte Beate Zschäpe sitzt am 25.07.2017 im Gerichtssaal in München (Bayern) neben ihrem Anwalt Mathias Grasel. (Quelle: Peter Kneffel/dpa-bilder)
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Das Plädoyer der Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess ist ins Stocken geraten. Der Mitangeklagte Ralf Wohlleben komme beim Mitschreiben nicht hinterher, sagte einer seiner Anwälte am Dienstag nach gut einer Stunde Vortrag und der ersten Pause.

In der Pause habe sich Wohlleben auch nicht erholen können. In der Zelle im Gerichtsgebäude sei die Luft schlecht, es sei warm und es herrsche "Schlachthausatmosphäre". Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl unterbrach die Sitzung daraufhin und ordnete eine ärztliche Untersuchung Wohllebens an.

Das Oberlandesgericht München hatte der Bundesanwaltschaft am Mittag das Wort für ihren Schlussvortrag erteilt. Darin hatte Bundesanwalt Herbert Diemer die Hauptangeklagte Beate Zschäpe als "Mitgründerin, Mitglied und Mittäterin" des "Nationalsozialistischen Untergrunds" bezeichnet. Sie habe gemeinsam mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Menschen türkischer oder griechischer Herkunft ermordet, eine Polizeibeamtin getötet, einen Bombenanschlag auf das Geschäft einer iranischen Familie in Köln verübt und eine Nagelbombe mit großer Sprengkraft zur Explosion gebracht.

Auch bei den vier mitangeklagten mutmaßlichen Helfern und Unterstützern hätten sich alle wesentlichen Vorwürfe bestätigt. Eine Aussage zu den geforderten Strafen wird erst am Ende des Plädoyers an einem der kommenden Verhandlungstage erwartet.

Obwohl die Morde von Zschäpes mittlerweile verstorbenen Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen worden seien, habe die Angeklagte eine wesentliche Rolle im Hintergrund gespielt, sagte Diemers Kollegin, Oberstaatsanwältin Anette Greger. Sie widersprach damit Zschäpes Angaben. "Die Angeklagte war der entscheidende Stabilitätsfaktor der Gruppe", sagte Greger. Sie habe an den Planungen mitgewirkt und sich um Geld und Alibis gekümmert. Zschäpe selbst hatte sich in dem Prozess eine passive Rolle im dem Trio zugeschrieben. Bei einer Verurteilung droht der heute 42-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung.

Urteil erst nach Sommerpause

Der Prozess um die Taten der Gruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) geht damit nach mehr als vier Jahren auf die Zielgerade. Die Bundesanwaltschaft schreibt der Gruppe zehn Morde, drei Bombenanschläge und 15 bewaffnete Raubüberfälle zu. Den Ermittlungen zufolge ermordeten Böhnhardt und Mundlos binnen zehn Jahren neun Männer türkischer und griechischer Abstammung sowie eine Polizistin.

Unmittelbar vor ihrer Festnahme brachten sich die beiden selbst um. Das Gerichtsverfahren zählt zu den umfangreichsten der deutschen Nachkriegsgeschichte. Für die Plädoyers von Anklage und Verteidigung wird mit mehreren Verhandlungstagen gerechnet. Das Urteil dürfte erst nach der Sommerpause fallen.

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