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Karlsruhe: Franco A. besaß Hitlers "Mein Kampf" und Nazi-Musik


Prozess wegen Verdacht auf Terror
Franco A. besaß Hitlers "Mein Kampf" und Nazi-Musik

Von dpa
Aktualisiert am 21.11.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Maschinenpistole, die bei der Deutschen Wehrmacht eingesetzt wurde, neben der Zeichnung eines Wehrmachtssoldaten in einem Raum der Bundeswehr: In dieser Kaserne war Franco A. stationiert. (Archivbild)Vergrößern des BildesEine Maschinenpistole, die bei der Deutschen Wehrmacht eingesetzt wurde, neben der Zeichnung eines Wehrmachtssoldaten in einem Raum der Bundeswehr: In dieser Kaserne war Franco A. stationiert. (Archivbild) (Quelle: Patrick Seeger/dpa-bilder)
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Vor dem Prozess gegen Franco A. sind neue Details zu dessen rechtsextremer Haltung bekannt geworden. Der Bundesgerichtshof sicherte Bücher und CDs – und fand dabei brisante Aufzeichnungen.

Der unter Terrorverdacht stehende Bundeswehrsoldat Franco A. war im Besitz von Hitlers "Mein Kampf" und mehrerer CDs mit nationalsozialistischen Liedern. Das geht aus einem Beschluss hervor, den der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag veröffentlichte.

Bereits am Dienstag war bekannt geworden, dass Franco A. nach einer Entscheidung der obersten Strafrichter nun doch wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat der Prozess gemacht werden kann. Der BGH-Beschluss enthält dafür die Begründung.

Ermittlungen ergaben eine rechtsextremistische Einstellung

Die Richter hatten selbst Nachermittlungen in Auftrag gegeben, die laut BGH fast ein Jahr dauerten. Dabei hätten sich die Hinweise auf "eine nationalistische / völkische, antisemitische und letztlich rechtsextremistische Einstellung" erhärtet. So seien Aufzeichnungen wie "Hitler steht über allem" sichergestellt worden.

Franco A. habe geglaubt, dass es eine politisch wirksame Handlung brauche – weil der Mensch auch "die größte Wahrheit" nicht annehmen werde, wenn sie nicht mit einem "auslösenden Event verbunden" sei".

Franco A. hatte bereits ein genaues Ziel im Auge

Der Generalbundesanwalt wirft Franco A. vor, einen Anschlag auf einen Politiker oder eine andere Person des öffentlichen Lebens geplant zu haben. Der BGH gelangt nun zu der Überzeugung, dass A. dazu bereits fest entschlossen war. So habe er eines seiner Gewehre mit einem Zielfernrohr ausgestattet und ein Parkhaus der Amadeu Antonio Stiftung ausgespäht. Deren Vorsitzende gilt als mögliches Opfer.

Die Ermittler glauben, dass A. die Tat einem Flüchtling in die Schuhe schieben wollte und sich eine falsche Zweitidentität als Asylbewerber zulegte. Dazu hätten die Nachermittlungen keine neuen Erkenntnisse erbracht, heißt es in dem BGH-Beschluss. Fragen wirft demnach auch noch die Rolle einer am Wiener Flughafen versteckten Pistole auf.


A. saß von Ende April 2017 an gut ein halbes Jahr lang in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Terror-Anklage nicht zugelassen. Nun kommt es dort nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts beim BGH doch zum Prozess.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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