"Läuft auf Impfzwang hinaus" AfD in Sachsen klagt gegen 2G-Regelung

Seit knapp einer Woche gilt in Sachsen die 2G-Regel. Nun will die AfD-Fraktion des Landes dagegen klagen. Die Maßnahme widerspreche dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geht gerichtlich gegen die neue Corona-Schutzverordnung vor. Die Abgeordneten wollen vom Verfassungsgerichtshof die 2G-Regel überprüfen lassen, wie die Fraktion am Sonntag mitteilte.
Sachsen hatte am Montag (7. November) als erstes Bundesland die 2G-Regel in weiten Teilen des öffentlichen Lebens eingeführt. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene in Restaurants, Kneipen oder Diskotheken dürfen, ein negativer Test reicht nicht mehr.
AfD: Diskriminierung der Ungeimpften
"Die 2G-Regel läuft auf einen Impfzwang hinaus. Dieser Impfzwang ist verfassungswidrig", sagte Fraktionschef Jörg Urban. Da die Corona-Impfstoffe bisher nur eine bedingte Zulassung hätten, kollidiere die 2G-Regel mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Darüber sei die Regelung eine inakzeptable Ungleichbehandlung der Bürger und stelle eine Diskriminierung der Ungeimpften dar. "Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spaltet damit unsere Gesellschaft. Unsere Klage soll dazu beitragen, diesen Riss wieder zu kitten", betonte Urban.
- Nachrichtenagentur dpa