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Corona-Sommerwelle: Karl Lauterbach für telefonische Krankschreibung


Viele Corona-Infektionen
Lauterbach will telefonische Krankschreibung wiedereinführen

Von dpa
13.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Lauterbach bei einer Pressekonferenz: "Brauchen die Infektionen nicht in die Praxis zu tragen."Vergrößern des BildesLauterbach bei einer Pressekonferenz: "Brauchen die Infektionen nicht in die Praxis zu tragen." (Quelle: IPON/imago-images-bilder)
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Die Corona-Sommerwelle rollt durch Deutschland – und die Arztpraxen. Hausärzte kritisieren deshalb, dass telefonische Krankschreibungen nicht mehr möglich sind.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die telefonische Krankschreibung wiedereinführen. "Bei den hohen Covid-Fallzahlen brauchen wir nicht die Infektionen in die Praxis zu tragen", so der SPD-Politiker auf Twitter. Ein entsprechender Beschluss solle bald folgen, Vorgespräche dazu liefen.

Die telefonische Krankschreibung war bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege bis Ende Mai noch möglich. Seit dem 1. Juni müssen Patienten für eine Krankschreibung wieder in die Praxis oder in eine Videosprechstunde gehen.

Der Vorsitzende des Deutschen Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, nannte es angesichts zahlreicher Fälle von Erkältungs- und Corona-Erkrankungen "ein echtes Ärgernis", dass die Möglichkeit zur telefonischen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nicht in die Regelversorgung übernommen worden sei. "Die Telefon-AU würde für eine echte Entlastung sorgen", sagte Weigeldt der dpa.

Ausnahme für bestimmte Patienten

Nach dem Willen von Ärztevertretern soll sie zudem für bestimmte Patienten dauerhaft möglich sein. "Wir wollen ermöglichen, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte unabhängig von der Corona-Pandemie bekannte Patientinnen und Patienten telefonisch krankschreiben können", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Stephan Hofmeister, am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur.

Entschieden wird über solche Regelungen im Gemeinsamen Bundesausschuss des Gesundheitswesens (G-BA). Das Gremium ist mit Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenkassen und der Krankenhäuser besetzt und entscheidet über die Leistungen der gesetzlichen Kassen und Regeln wie bei der Krankschreibung.

Nach Angaben einer G-BA-Sprecherin ist eine Rückkehr zur Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung möglich. In dem Gremium sei im Frühjahr intensiv diskutiert worden. Doch man sei sich damals einig gewesen, dass solche Sonderregeln wegen der damals ruhigeren Pandemielage zurückgenommen werden konnten.

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Volle Praxen wegen Corona und Infekten

"Sollte die Corona-Pandemie erneut stark an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen (...) wieder aktivieren", sagte die Sprecherin. Dies könne in bestimmten Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit geschehen. Dafür müsste unter anderem ein Antrag beim Ausschuss gestellt werden. Dieser könnte laut der G-BA-Sprecherin unter anderem von den Trägern des Ausschusses kommen, etwa der KBV.

Diese hat dort nach eigenen Angaben bereits einen Vorschlag für die dauerhafte telefonische Krankschreibung eingebracht. Demnach wünschen sich die Kassenärztevertreter diese Möglichkeit "sowohl bei Infekten als auch bei anderen Erkrankungen für bis zu sieben Tage", sofern ein Arztbesuch "nicht unbedingt notwendig" ist. Dies würde die Arztpraxen dauerhaft entlasten, hieß es zur Begründung. Aktuell seien sie voll wegen Infekten und Covid-19-Erkrankungen.

Derzeit ist laut Robert Koch-Institut eine starke Zunahme an Corona-Infektionsfällen zu beobachten. Es dominiert die Omikron-Sublinie BA.5. Zudem zeigen Daten und Einschätzungen aus der Ärzte- und Apothekerschaft, dass es für die Jahreszeit ungewöhnlich viele Atemwegsinfekte in Deutschland gibt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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