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Linke fordern bundesweite Ermittlungen gegen "NSU 2.0"


Rechte Drohschreiben
Linke fordern bundesweite Ermittlungen gegen "NSU 2.0"

Von afp, dpa
Aktualisiert am 20.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Martina Renner: Auch die Linken-Politikerin erhielt rechte Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" (Archivbild).Vergrößern des BildesMartina Renner: Auch die Linken-Politikerin erhielt rechte Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" (Archivbild). (Quelle: Jürgen Heinrich/imago-images-bilder)
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Mehrere Frauen des öffentlichen Lebens haben Drohschreiben mit dem Absender "NSU 2.0" erhalten, auch Linken-Politikerin Martina Renner. Sie fordert Ermittlungen des Generalbundesanwalts, doch der lehnt ab.

Die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner fordert, dass der Generalbundesanwalt (GBA) die Ermittlungen im Fall der rechtsextremen Bedrohungen mit dem Absender "NSU 2.0" an sich zieht. "Man wird nicht darum herumkommen, dass man bundesweit eine ermittlungsführende Behörde hat", sagte Renner der "Frankfurter Rundschau". "Das kann nur der GBA sein."

In den vergangenen Wochen war bekannt geworden, dass mehrere Frauen des öffentlichen Lebens Drohschreiben mit der Unterzeichnung "NSU 2.0" erhalten hatten, darunter auch Renner. Die nicht-öffentlichen Daten der Frauen sollen kurze Zeit vorher von hessischen Polizeicomputern abgefragt worden sein. Die Bezeichnung "NSU 2.0" bezieht sich auf die Terrorgruppe NSU ("Nationalsozialistischer Untergrund"), die zwischen 2000 und 2007 in Deutschland zehn Menschen ermordete.

"NSU 2.0": Generalbundesanwalt sieht sich nicht zuständig

"Mein Eindruck ist, dass die Kommunikation, der Informationsaustausch und die Ermittlungsstrategie zwischen dem LKA Hessen, dem LKA Berlin und dem BKA nicht wirklich abgestimmt ist", sagte Renner. Dadurch kämen "Querbezüge zu anderen Komplexen" nicht ausreichend in den Fokus der Ermittler. Der Generalbundesanwalt wäre nach Renners Auffassung auch die richtige Ermittlungsstelle, weil die Täter "den Staat in seinen Institutionen" angriffen.

Der Generalbundesanwalt sieht aber die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt. Bisher hätten die Ermittlungen in den Ländern "keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Sachverhalte ergeben, auf deren Grundlage die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernehmen und die Strafverfolgung in eigener Zuständigkeit durchführen dürfte", teilte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mit. Man stehe aber "nach wie vor in fortlaufendem und engem Kontakt mit den ermittelnden Landesjustizbehörden, um auf etwaige neue Ermittlungsergebnisse zeitnah reagieren zu können".

Grundsätzlich ist die Strafverfolgung Sache der Länder. Die Staatsanwaltschaft des Bundes darf nur in ganz bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen Ermittlungen führen. Dazu zählen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, Spionage oder Landesverrat.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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