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Karlsruhe (dpa) - Die rechtsextreme NPD ist verfassungsfeindlich, aber zu bedeutungslos für ein Verbot - mit diesem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht einen Schlusspunkt unter die jahrelangen politischen Bestrebungen für eine Auflösung der Partei gesetzt. Die Karlsruher Richter wiesen den Verbotsantrag der Länder im Bundesrat als unbegründet ab. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte, das Ergebnis könne der eine oder andere als irritierend empfinden, ein Parteiverbot sei jedoch «kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsgebot».