Verstoß gegen Grundgesetz? Gericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig
Das Berliner Landgericht hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig. Die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern", teilte das Gericht mit.
Dies widerspreche nach Einschätzung der Zivilkammer 67 des Landgerichts dem Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" sei. Die Regelung beschneide die Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter, erklärte das Gericht am Dienstag. Diese Beschneidungen wirkten sich ungleich aus, weil die ortsübliche Miete etwa in München um ein Vielfaches höher sei als beispielsweise in Berlin.
Vermieter begünstigt, die bereits überzogene Mieten verlangten
Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse soll in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln. Dem Gericht zufolge geht das Gesetz unbegründet davon aus, dass einkommensschwache Mieter in München mehr Geld zur Verfügung hätten als etwa jene in Berlin. Ferner würden Vermieter bevorteilt, die schon vor Erlass der Mietpreisbremse überzogene Mieten verlangt hätten.
Das Landgericht war im Rahmen eines Mietrechtsstreits zu seiner Auffassung gelangt und hatte während des Verfahrens erwägt, eine Klärung durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu beantragen. Nur dort kann die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes festgestellt werden.
Weil der Mietstreit aber inzwischen anderweitig geklärt wurde, wird das Landgericht Berlin mit dem Fall nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts gegenüber t-online.de.