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Corona in Deutschland: Beherbergungsverbot kippt in diesen Bundesländern


Nach Urteil in Baden-Württemberg
Beherbergungsverbot kippt in mehreren Bundesländern

Von dpa
Aktualisiert am 15.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Gericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg: Die Regel ist somit vorläufig und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.Vergrößern des BildesGericht kippt Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg: Die Regel ist somit vorläufig und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. (Quelle: Christoph Schmidt/dpa-bilder)
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Das Beherbergungsverbot für Menschen aus innerdeutschen Corona-Hotspots war von Anfang an umstritten. Jetzt schaffen Gerichte und Landesregierungen Fakten.

In drei Bundesländern ist das umstrittene Beherbergungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots aufgehoben worden. Betroffen sind Sachsen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Vergangene Woche hatten sich die Bundesländer auf die Einführung der Regelung geeinigt. Schon zu diesem Zeitpunkt zeichnete sich ab, dass nicht alle Länder dafür sind.

In Sachsen kündigte die Regierung nach einem Gespräch mit Landräten und Bürgermeistern die Aufhebung des Verbotes ab Samstag an. In Baden-Württemberg hatte der Verwaltungsgerichtshof einem Eilantrag gegen die Regelung stattgegeben. Das Verbot ist damit dort vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt. In Niedersachsen erklärte das Oberverwaltungsgericht das Beherbergungsverbot für rechtswidrig. Der Beschluss sei unanfechtbar.

Auch das Saarland streicht das Beherbergungsverbot. Damit entfällt von diesem Freitag an für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung im Saarland einen negativen Corona-Test vorzulegen, wie Regierungssprecher Alexander Zeyer am Donnerstag mitteilte.

Das umstrittene Beherbergungsverbot gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen registriert wurden. Um beherbergt werden zu dürfen, müssen diese Reisenden einen negativen Corona-Test vorlegen, der bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Gericht: Negativen Corona-Test vorzulegen ist nicht zumutbar

Das Gericht in Baden-Württemberg sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen "Treiber" des Infektionsgeschehens seien, sodass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten.

Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen und hatte einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Recklinghausen gilt als Corona-Hotspot.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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