t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomePanorama

Loveparade-Katastrophe wird vor Strafgericht verhandelt


Strafprozess angeordnet
Loveparade-Unglück kommt vor Gericht

Von dpa, rok

Aktualisiert am 24.04.2017Lesedauer: 1 Min.
Bei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg kamen 21 Menschen ums Leben und über 600 wurden verletzt.Vergrößern des BildesBei der Loveparade am 24. Juli 2010 in Duisburg kamen 21 Menschen ums Leben und über 600 wurden verletzt. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Sieben Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht für eine überraschende Wende gesorgt. Das Unglück muss nun doch vor Gericht aufgearbeitet werden.

Die Loveparade-Katastrophe in Duisburg wird nun doch in einem Strafprozess aufgearbeitet. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht angeordnet, wie ein Sprecher mitteilte. Bei der Katastrophe waren vor sieben Jahren 21 Menschen ums Leben gekommen und über 600 verletzt worden.

Das Landgericht in Duisburg hatte die Anklage gegen zehn Beschuldigte mangels Erfolgsaussichten zunächst nicht zur Verhandlung zugelassen. Dagegen hatten die Staatsanwaltschaft und verschiedene Nebenkläger Beschwerde eingelegt.

Verurteilung "hinreichend wahrscheinlich"

Das Oberlandesgericht hält eine Verurteilung der Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung im Gegensatz zum Landgericht jedoch für hinreichend wahrscheinlich. Das Ermittlungsergebnis lege nahe, dass die unzureichende Dimensionierung und Ausgestaltung des Ein- und Ausgangssystems bei der Loveparade 2010 zu der Katastrophe geführt haben.

Das Gutachten des Sachverständigen Keith Still sei entgegen der Annahme des Landgerichts in der Hauptverhandlung verwertbar. Von einer Befangenheit und Voreingenommenheit des Gutachters sei nicht auszugehen.

Auch sieht der Senat keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme auf den Sachverständigen. Die vom Landgericht kritisierten angeblichen Mängel des Gutachtens sehe das Oberlandesgericht in entscheidenden Punkten nicht.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website