t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Foto-Serie zum Inzestfall in Willmersbach


Foto-Serie zum Inzestfall in Willmersbach

Im Prozess um den Inzestfall von Willmersbach ist der 69-jährige Adolf B. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.
1 von 5
Quelle: dpa-bilder

Im Prozess um den Inzestfall von Willmersbach ist der 69-jährige Adolf B. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden.

Die heute 46 Jahre alte Tochter hatte den Mann im März angezeigt. Er habe sie ungefähr seit ihrem zwölften Lebensjahr mit Gewalt zum Sex gezwungen und mit dem Tode bedroht, falls sie ihn verrate. Renate B. bekam drei behinderte Söhne, von denen zwei bereits starben.
2 von 5
Quelle: dpa-bilder

Die heute 46 Jahre alte Tochter hatte den Mann im März angezeigt. Er habe sie ungefähr seit ihrem zwölften Lebensjahr mit Gewalt zum Sex gezwungen und mit dem Tode bedroht, falls sie ihn verrate. Renate B. bekam drei behinderte Söhne, von denen zwei bereits starben.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Es handele sich um Fälle von besonders schweren Vergewaltigungen. Das Opfer sei in einem Klima der häuslichen Gewalt aufgewachsen.
3 von 5
Quelle: dapd

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer 14 Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Angeklagten. Es handele sich um Fälle von besonders schweren Vergewaltigungen. Das Opfer sei in einem Klima der häuslichen Gewalt aufgewachsen.

Zeugenaussagen zufolge war der Inzest in der Region schon seit langem ein offenes Geheimnis. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bat Renate B. nicht früher um Hilfe, weil sie die Erfahrung gemacht habe, dass niemand einschreite.
4 von 5
Quelle: dpa-bilder

Zeugenaussagen zufolge war der Inzest in der Region schon seit langem ein offenes Geheimnis. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft bat Renate B. nicht früher um Hilfe, weil sie die Erfahrung gemacht habe, dass niemand einschreite.

Der Angeklagte sprach im Prozess hingegen von einvernehmlichem Sex. Sein Verteidiger (rechts, nach der Urteilsverkündung) bezeichnete das Opfer als "völlig unglaubwürdig". Renate B. habe vermutlich "bestimmte Bedürfnisse" gehabt, "die anderweitig nicht befriedigt werden konnten". Der Verteidiger wies aber auch darauf hin, man habe es mit "Leuten auf enorm niedrigem Niveau" zu tun.
5 von 5
Quelle: dpa-bilder

Der Angeklagte sprach im Prozess hingegen von einvernehmlichem Sex. Sein Verteidiger (rechts, nach der Urteilsverkündung) bezeichnete das Opfer als "völlig unglaubwürdig". Renate B. habe vermutlich "bestimmte Bedürfnisse" gehabt, "die anderweitig nicht befriedigt werden konnten". Der Verteidiger wies aber auch darauf hin, man habe es mit "Leuten auf enorm niedrigem Niveau" zu tun.




TelekomCo2 Neutrale Website