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Verteidiger Strate kritisiert Gustl Mollath nach Freispruch scharf


Nach Freispruch
Verteidiger Strate kritisiert Gustl Mollath scharf

Von dpa
Aktualisiert am 17.08.2014Lesedauer: 2 Min.
Nach dem Freispruch für Gustl Mollath durch das Landgericht Regensburg hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert.Vergrößern des BildesNach getaner Arbeit und dem Freispruch haben sich Gustl Mollath und sein Verteidiger Gerhard Strate nichts mehr zu sagen. (Quelle: dpa-bilder)
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Nach dem Freispruch für Gustl Mollath durch das Landgericht Regensburg hat sein Anwalt Gerhard Strate den Auftritt des früheren Psychiatrie-Insassen vor Gericht kritisiert. "Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss", sagte Strate in einem Interview des Magazins "Focus".

Es sei Mollaths gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. "Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind."

Streit um Verteidigungsstrategie führt zu Bruch

Strate und sein Kollege Johannes Rauwald hatten sich mit Mollath über die Verteidigungsstrategie in dessen Wiederaufnahmeverfahren zerstritten.

Das Landgericht hatte es aber abgelehnt, sie von ihrem Mandat zu entbinden. "Man kann nicht, wie Herr Mollath, alle möglichen Vorwürfe zur Steuerehrlichkeit thematisieren und gleichzeitig zu dem konkreten Vorwurf der Körperverletzung vage bleiben, wie er das getan hat", kritisierte Strate jetzt nach Prozessende.

Keine vollständige Rehabilitierung

Mollath war am Donnerstag freigesprochen worden. Der 57-Jährige habe zu Unrecht in der Psychiatrie gesessen, erklärte das Gericht. Es ordnete eine Entschädigung für die gesamte Zeit der Unterbringung an. Das Gericht sah zudem die Vorwürfe der Freiheitsberaubung und der Sachbeschädigung gegen Mollath als nicht erwiesen an.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte Mollath bereits 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, ihn aber wegen attestierter Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen. Der Nürnberger hatte sich jeglichen psychiatrischen Untersuchungen verweigert und war nach den Aussagen von Zeugen und nach seinem Verhalten am Landgericht Nürnberg-Fürth beurteilt worden.

Der Fall hatte eine Debatte über die Unterbringung in psychiatrischen Kliniken ausgelöst und die bayerische Justiz erschüttert. Bayerns damalige Justizministerin Beate Merk (CSU) geriet in Bedrängnis. Erst im vergangenen Jahr war Mollath nach mehr als sieben Jahren aus der Psychiatrie entlassen worden. Zugleich wurde das Wiederaufnahmeverfahren angeordnet.

Vorwurf der Misshandlung bleibt

Allerdings befand das Landgericht Regensburg den jahrelang gegen seinen Willen Festgehaltenen für schuldig, 2001 seine damalige Ehefrau misshandelt zu haben. Er habe sie mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, urteilte das Gericht.

Da Mollath aber nicht schlechter gestellt werden durfte als in seinem ersten Prozess, bei dem er wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden war, kam er nun endgültig auf freien Fuß. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil keine Revision möglich.

Mollath hatte für eine vollständige Rehabilitierung gekämpft und zeigte sich nach dem Urteilsspruch enttäuscht. Vor Gericht hatte er seine Ex-Frau bezichtigt, eine Intrige gegen ihn gesponnen zu haben, weil er einen Schwarzgeldskandal aufdecken wollte, in den sie verwickelt gewesen sei. An ein Komplott der Frau, um den ihr unbequemen Ehemann aus dem Verkehr zu ziehen, glaubte das Gericht aber nicht.

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