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Saale-Orla-Kreis: Urteil nach tödlichem Raser-Unfall gefallen


Mit 90 km/h durch die Kurve
Er raste eine 21-Jährige tot: Urteil verkündet

Von t-online, lp

19.05.2025 - 18:12 UhrLesedauer: 2 Min.
Trümmerteile nach einem schweren Verkehrsunfall in Thüringen (Symbolbild): Ein 25-Jähriger ist nach einem tödlichen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt worden.Vergrößern des Bildes
Trümmerteile nach einem schweren Verkehrsunfall in Thüringen (Symbolbild): Ein 25-Jähriger ist nach einem tödlichen Autorennen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. (Quelle: Alexander Volkmann/imago-images-bilder)
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Er lieferte sich ein Autorennen auf der Landstraße und tötete dabei eine 21-Jährige: Jetzt ist das Urteil gegen einen jungen Raser gefallen – ganz anders, als von seinen Verteidigern plädiert.

Nach einem tödlichen Autorennen im Saale-Orla-Kreis in Thüringen ist ein 25-jähriger Mann vom Landgericht Gera zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher des Gerichts am Montag mit. Die Richter sprachen den Angeklagten unter anderem des Mordes, des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juli 2024 hatte sich der Mann auf einer Kreisstraße in Thüringen ein Duell mit einem Bekannten geliefert. Laut Anklage versuchte er mehrfach, das andere Fahrzeug zu überholen. In einer Kurve fuhr er schließlich mit überhöhter Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn. Laut "Ostthüringer Zeitung" soll er dabei 90 Stundenkilometer schnell gewesen sein.

In der Kurve kam es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Auto. Die 21 Jahre alte Fahrerin erlitt tödliche Verletzungen und starb noch an der Unfallstelle. Der Beifahrer des Angeklagten wurde schwer verletzt.

"Schlechteste Fahrer in Pößneck"

Laut "Ostthüringer Zeitung" sagte der Staatsanwalt während des Prozesses in Richtung des Angeklagten: "Er war der bekannteste, auffälligste und schlechteste Fahrer in Pößneck". Er sah die Mordmerkmale der niedrigen Beweggründe sowie der Heimtücke als erfüllt an.

Mit der lebenslangen Freiheitsstrafe erfüllte das Gericht die Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung plädiert – mit deutlich geringeren Strafen.

Verwendete Quellen
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