t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

UK: Transmann kann nicht offiziell Vater seines Kindes sein


Großbritannien
Transmann darf nicht Vater seines Kindes werden

Von dpa
25.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Eine Statue der Göttin Justitia: In Großbritannien kann eine Mutter nicht zum Vater werden.Vergrößern des BildesEine Statue der Göttin Justitia: In Großbritannien kann eine Mutter nicht zum Vater werden. (Quelle: imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wer ein Kind zur Welt bringt bleibt für immer die Mutter des Kindes. Das hat es ein britisches Gericht entschieden, nachdem ein Transmann einklagen wollte als Vater anerkannt zu werden.

Ein Transmann, der ein Kind geboren hat, darf in Großbritannien nicht offiziell "Vater" sein. Der Londoner High Court wies am Mittwoch die Forderung des Briten Freddy McConnell zurück, auf der Geburtsurkunde seines Kindes statt als Mutter als Vater eingetragen zu sein. Es gebe einen "wesentlichen Unterschied zwischen dem Geschlecht einer Person und deren Status als Elternteil, führte Richter Andrew McFarlane im Urteil aus. Demnach sei eine Mutter jemand, der "den physischen und biologischen Prozess des Austragens einer Schwangerschaft und Gebärens durchläuft".

So war es auch bei McConnell gewesen. Der 32-Jährige, der sich auf Twitter "Dad who gave birth" nennt, hatte 2018 dank seiner weiblichen Körperanlagen, mit denen er zur Welt kam, einen Jungen geboren. Zum Zeitpunkt der Geburt war er bereits vom Gesetz als Mann anerkannt.


Vor Gericht hatte er auf eine wegweisende Entscheidung für die queere Elterngemeinde gehofft. Er sei traurig über das Urteil, das Transmännern verwehre, "als Vater oder Elternteil" auf der Geburtsurkunde ihrer Kinder vermerkt zu werden, twitterte er und kündigte Berufung an. Seine Anwälte nannten das Urteil einen "Schlag gegen den Transgender-Kampf für Gleichberechtigung"." In Großbritannien habe er das Recht, das Geschlecht auf der eigenen Geburtsurkunde zu ändern - "warum denn nicht auf der seines Kindes", fragte Anwältin Karen Holden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website