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Kusel: Mutmaßlicher Polizistenmörder schoss wohl mit Waffen seiner Frau


Andreas S.
Mutmaßlicher Polizistenmörder schoss wohl mit Waffen seiner Frau

Von t-online
Aktualisiert am 17.03.2022Lesedauer: 2 Min.
Ulmet: Polizeieinsatz nach tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte.Vergrößern des BildesUlmet: Polizeieinsatz nach tödlichen Schüssen auf zwei Polizeibeamte. (Quelle: imago-images-bilder)
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Neue Details im Fall der beiden getöteten Polizisten in Kusel: Offenbar gehörte die Tatwaffe nicht dem verdächtigen Andreas S.. Noch immer gibt es viele offene Fragen.

Die zwei Waffen, mit denen Andreas S. Ende Januar im rheinland-pfälzischen Landkreis Kusel zwei Polizisten erschossen haben soll, gehörten vermutlich offiziell seiner Frau. Das berichtet der "Spiegel". Die Frau war zum Zeitpunkt der Tat zumindest im Besitz zweier Waffen gleichen Typs.

Nach den Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern erschoss Andreas S. Ende Januar in der Nähe von Kusel eine 24 Jahre alte Polizeianwärterin mit einem Schuss einer doppelläufigen Schrotflinte. Anschließend soll er damit auf ihren 29 Jahre alten Kollegen gefeuert haben. Danach soll S. mit einem Jagdgewehr noch dreimal auf den Polizisten geschossen haben. Er tötete ihn mit einem Kopfschuss. Waffen desselben Typs und Kalibers – eine doppelläufige Schrotflinte und ein Bergara Jagdgewehr im Kaliber 308 Winchester – waren nach wohl seit Mitte 2021 auf der Waffenbesitzkarte der Frau von Andreas S., Sarah S., eingetragen. Sie war ebenfalls Jägerin.

Verdächtiger durfte keine Waffen besitzen

Andreas S. durfte zum Zeitpunkt der Tat keine Waffen besitzen und auch nicht jagen. Die Beziehung zwischen den beiden ist unklar, die Ermittler gingen zunächst davon aus, dass die beiden getrennt sind, sie lebten wohl nicht zusammen.

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich auf Nachfrage des SPIEGEL nicht dazu, ob die mutmaßlichen Tatwaffen auf S. Frau eingetragen sind und ob sie gegen die Ehefrau von Andreas S. ermittelt. Bisher heißt es, die Waffen seien "auf der Waffenbesitzkarte einer anderen, berechtigten Person eingetragen". Eine eventuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit dieser Person nach dem Waffengesetz sei Gegenstand der Ermittlungen.

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