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Aachen: Prozess um getötetes Baby aus Alsdorf wird neu aufgerollt


Verurteilung des Vaters wegen Mordes?
Prozess um getötetes Baby wird neu aufgerollt

Von t-online
16.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Landgericht in AachenVergrößern des BildesJustizzentrum Aachen (Symbolbild): Prozess um getötetes Baby wird neu aufgerollt – unter veränderten Vorzeichen? (Quelle: Oliver Berg/Archiv/dpa)

Vor dem Landgericht Aachen wird der Fall des getöteten Babys Ben neu verhandelt. Angeklagt ist erneut der Vater, dessen erste Verurteilung 2021 aufgehoben wurde.

Vor dem Landgericht Aachen wird der Prozess um den Tod des sechs Monate alten Ben aus Alsdorf erneut verhandelt. Angeklagt ist der Vater des 2019 verstorbenen Säuglings, Stefan P., der bereits einmal verurteilt, aber nach einer Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) aus der Haft entlassen wurde.

Im ersten Verfahren 2019 war Stefan P. zu sieben Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Richter hatten damals geurteilt, dass er einen Sturz des Kindes verschwiegen und keine medizinische Hilfe geholt habe, um sein eigenes Fehlverhalten zu verbergen. Der Bundesgerichtshof hob dieses Urteil jedoch im August 2021 auf, da es keine ausreichende Begründung des Richters gegeben hatte.

Der neue Prozess, der am Montag begonnen hat, wird nun bis Anfang Oktober andauern. Es geht um die Frage, ob Stefan P. tatsächlich eine vorsätzliche Tat begangen hat oder ob es sich um eine fahrlässige Tötung handelt, die durch einen Unfall ausgelöst wurde.

Was in der betreffenden Nacht 2019 passiert ist

Im März 2019 hatte Stefan P. die Nacht allein mit seinem Sohn Ben verbracht, nachdem er die Mutter des Kindes, Lina W., im Krankenhaus besucht hatte. Ben hatte schon seit Tagen Krankheitssymptome gezeigt, und in der Nacht hatte sich sein Zustand rapide verschlechtert.

Stefan P. filmte den schlafenden Ben in der Nacht zweimal. Das zweite Video zeigte eine deutliche Verschlechterung seines Zustands. Es handelte sich um eine zentrale Atemstörung, die nach Ansicht von Gutachtern ein Hinweis auf eine schwere Verletzung sein könnte.

Im ersten Prozess wurde argumentiert, dass Ben zwischen den beiden Videoaufnahmen möglicherweise einem Schlag oder Sturz ausgesetzt war. Die Verletzungen am Kopf des Kindes, die später festgestellt wurden, ließen keinen anderen Schluss zu, so urteilten die Aachener Richter. Doch der Bundesgerichtshof sah dies anders.

Ausblick auf den neuen Prozess

Es sei eher unwahrscheinlich, dass der neue Prozess zu einer Verurteilung wegen Mordes oder versuchten Mordes führen werde, schreibt die "Aachener Zeitung". Denn genauso wie bei der ersten Verhandlung reichten die Beweise dazu nicht aus. Wahrscheinlicher sei es, dass das Gericht erneut zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung komme. Diese könne durch die zweieinhalb Jahre dauernde Untersuchungshaft abgegolten werden. Das Urteil wird am 7. Oktober erwartet.

Verwendete Quellen
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