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Aachen: Karnevalsverein zieht Klage um Fördergelder zurück


Corona-Streit
Karnevalsverein zieht Klage um Fördergelder zurück

Von t-online
28.05.2025Lesedauer: 2 Min.
Kopfbedeckung des Aachener Karnevalvereins (Symbolbild): Der Verein klagt doch nicht.Vergrößern des Bildes
Kopfbedeckung des Aachener Karnevalvereins (Symbolbild): Der Verein klagt doch nicht. (Quelle: Imago)
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Der Aachener Karnevalsverein wollte 100.000 Euro für entgangene Einnahmen während der Corona-Pandemie einklagen. Jetzt macht er einen Rückzieher.

Im Gerichtsstreit um ausgebliebene Fördergelder wegen entgangener Kartenverkäufe in der Corona-Zeit hat der Aachener Karnevalsverein (AKV) seine Klage zurückgezogen. Die Richterin des Verwaltungsgerichts Aachen hatte zuvor erkennen lassen, dass die Klage wenig Aussicht auf Erfolg haben werde.

Der 1859 gegründete Traditionsverein, der im Aachener Karneval den bekannten "Orden wider den tierischen Ernst" verleiht, wollte eine Zahlung von 100.000 Euro aus einem Corona-Sonderfonds des Bundes einklagen. Die Verleihung des Ordens an die Schauspielerin Iris Berben war im Februar 2022 für das Fernsehen als "Geisterveranstaltung" ohne Publikum aufgezeichnet worden.

Gericht in Aachen: Kein Anspruch ableitbar

Der Vertreter des Vereins vor Gericht, der FDP-Landtagsabgeordnete und frühere AKV-Präsident Werner Pfeil, bezog sich auf Zusagen, dass Ausfälle wegen abgesagter Karnevalsveranstaltungen übernommen würden. In dem Online-Formular für den "Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen" habe man aber Einnahmeausfälle nicht eintragen können. Die Kulturbehörden der Länder waren für die Umsetzung des Bundesprogramms sowie für Prüfung und Bewilligung der Anträge zuständig.

Ein Ausgleich für Einnahmeausfälle sei dort nicht vorgesehen gewesen, wie der Vertreter der Bezirksregierung Köln erklärte. Die Nöte des AKV waren offenbar bekannt. Der Verein sei jedoch auf mehrere, noch im September 2023 per Mail erklärte Beratungsangebote des NRW-Kulturministeriums nicht eingegangen.

"Das Ministerium war wirklich bemüht, eine Lösung zu finden", fasste die Richterin zusammen. Der Kläger habe sich nicht gemeldet. Aus der Absage der Karnevalsveranstaltungen durch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Dezember 2021 sei kein Anspruch ableitbar. Daraufhin nahm der AKV-Vertreter nach einstündiger Verhandlung die Klage zurück.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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