Polizeigewerkschaft äußert Kritik Wird das Autokennzeichen "AC-AB" verboten?

Die Buchstabenkombination "ACAB" gilt als Beleidigung gegen Polizisten. Der Berliner Landesvizechef der Gewerkschaft der Polizei fordert deswegen ein Verbot des Aachener Kennzeichens "AC-AB". Aber wie realistisch ist das?
Der Berliner Landesvize Thorsten Schleheider hat in der Zeitschrift "Auto Motor & Sport" dafür plädiert, das Aachener Kennzeichen "AC-AB" nicht mehr zu vergeben. Wie "Focus-Online" berichtet, symbolisiere die Abkürzung für ihn "ein undemokratisches Weltbild".
"ACAB" ("All cops are bastards) – was übersetzt so viel wie "Alle Bullen sind Schweine" bedeutet – wird vor allem von der links- und rechtsextremen Szene verwendet. Der Code richtet sich gegen die Polizei. Die kritisiert nun, dass mit dem Code auf dem Kennzeichen Polizisten beleidigt und pauschalisiert werden. Nach Auskunft der Städteregion Aachen, die die mit "AC" beginnenden Kennzeichen ausgibt, war die Kombination "AC-AB" Anfang Juni 2025 1.699 Mal vergeben.
Strafbar ist die Äußerung allerdings nur in bestimmten Fällen. Nämlich "nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe", wie das Bundesverfassungsgericht 2016 festschreibt. Das bedeutet: Die Äußerung kann nur als "Ehrverletzung" und damit als Beleidigung gelten, wenn sie persönlich an einen oder mehrere Polizisten adressiert ist. Je größer das Kollektiv sei, desto seltener bewerte das Gericht die Äußerung als verletzend.
Aachen: Verbot laut Polizeisprecher unwahrscheinlich
Das Gericht hob damit eine vorherige Verurteilung durch das Landgericht auf. Die Begründung: Die Parole sei nicht inhaltslos, sondern bringe "eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck." Die Buchstabenkombination "ACAB" sei somit "im öffentlichen Raum" und "vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar", hielt das Gericht fest.
Benjamin Jendro, Sprecher der Gewerkschaft der Polizei Berlin, schwächt auch aus diesem Grund die Forderung Schleheiders im Gespräch mit t-online ab. "Das ist jetzt keine zentrale Forderung der Gewerkschaft der Polizei", sagt er. Zwar wäre das Verbot laut ihm "gar nicht so übel, um mal ein Zeichen zu setzen", da es sich "durchaus um einen Verstoß gegen die Sitte" handle. Rechtlich sei es aber kaum umzusetzen. "Es ist ja jetzt nicht 'Heil Hitler'", sagt Jendro.
Nazikürzel im Straßenverkehr verboten
Jendro sagt, dass bei einem Verbot außerdem wahrscheinlich viele Klagen folgen von Menschen, die das Kürzel 'AB' tragen und sich dadurch ungerecht behandelt fühlen.
Manche Menschen wissen auch nicht, was die Abkürzung bedeutet. Anne B. aus Aachen hat vor kurzem ein Auto mit dem Kennzeichen "AC-AB" angemeldet. Für sie ist das Kennzeichen aber nichts anderes als die Abkürzung ihres Namens. "Und den wird man ja wohl noch als Kennzeichen haben dürfen", sagte sie zu t-online.
- Gespräch mit Benjamin Jendro
- Gespräch mit Anne B.
- focus.de: "Wegen Hassbotschaft - Polizeigewerkschaft fordert Verbot dieses Kennzeichens" vom 17. Juli 2025
- bundesverfassungsgericht.de: Pressemitteilung vom 24. Juni 2016
- Artikel von t-online