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Prozesse | Hobbygärtnerin niedergestochen: Täter kommt in Psychiatrie


Prozesse
Hobbygärtnerin niedergestochen: Täter kommt in Psychiatrie

Von dpa
Aktualisiert am 03.06.2022Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Statue der Justitia steht mit Waage und Schwert in der Hand. (Quelle: Arne Dedert/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Neun Monate nach einem Messerangriff gegen eine 58 Jahre alte Hobbygärtnerin hat das Berliner Landgericht die Unterbringung des Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 30-Jährige habe in einem akut psychotischen Zustand die ihm unbekannte Frau lebensgefährlich an Kopf und Hals verletzt, begründete das Gericht am Donnerstag. "Er störte sich daran, dass da gearbeitet wurde."

Rechtlich handele es sich bei der Tat des aus Afghanistan stammenden Mannes um einen versuchten Mord sowie um gefährliche und schwere Körperverletzung. Weil seine Schuldfähigkeit aufgehoben war, sei er nicht zu bestrafen. Einen radikal-islamistischen Hintergrund des Angriffs des 30-Jährigen, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam, sei im Prozess nicht festgestellt worden, heiß es weiter im Urteil. Wegen einer erheblichen Erkrankung gehe von dem Mann weiter eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit aus.

Die 58 Jahre alte Deutsche arbeitete am 4. September 2021 ehrenamtlich in einem Vorgarten, als sie plötzlich attackiert wurde. Zunächst habe der 30-Jährige die Frau "in aggressiver Weise gefragt, warum sie als Frau hier die Hecke schneiden würde", hieß es in der Anklage. Dann habe er von hinten unvermittelt mit einem Messer zugestochen.

Die Islamwissenschaftlerin, die sich für die Integration von Migranten engagierte und ehrenamtlich gärtnerte, wurde infolge der Tat zu einem Pflegefall. Weil die linke Halsschlagader getroffen wurde, habe sie einen Schlaganfall erlitten, der zu einer andauernden Lähmung einer Körperhälfte geführt habe, so die Anklage. Der Täter hatte zudem einen 66 Jahre alten Passanten, der helfend eingriff, mit Messerstichen verletzt.

Der 30-Jährige hatte erklärt, aus Angst habe er zugestochen - "es ist ein Fehler passiert, ein Unfall". Laut einem Gutachten soll bei dem Mann Ende 2020 eine paranoide Schizophrenie ausgebrochen sein. Die Erkrankung sei mit Verfolgungswahn einhergegangen. Zudem habe sich der 30-Jährige verstärkt seiner Religion zugewandt. Kurz vor dem Messerangriff habe er Passanten angesprochen und sei dabei religiös-fanatisch aufgefallen. Es habe Warnhinweise gegeben. Das Urteil entsprach den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger.

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