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Bund | Windkraftpläne vom Bund: Land bei Fläche über Durchschnitt


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Windkraftpläne vom Bund: Land bei Fläche über Durchschnitt

Von dpa
Aktualisiert am 10.06.2022Lesedauer: 3 Min.
WindkraftVergrößern des BildesWindenergieanlagen stehen auf einem Feld. (Quelle: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) hat bereits im vergangenen August erwartet, dass bei einem Ausbau der Öko-Energieziele mehr Fläche für den Windkraftausbau nötig ist: Nun sind dazu Pläne des Bundes bekannt geworden.

Danach soll Brandenburg einen überdurchschnittlichen Flächenanteil für den Windkraftausbau erbringen. Ziel sei ein Anteil der Landesfläche von 1,8 Prozent bis 2026 und ein Anteil von 2,2 Prozent bis 2032, wie es am Mittwoch aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministeriums sowie des Bauministeriums hieß. Bundesweit soll ein gesetzlich verpflichtendes Flächenziel von 1,4 Prozent bis 2026 und von 2 Prozent bis 2032 gelten.

Mit einem schnelleren Ausbau der Windkraft sollen zum einen Klimaziele erreicht werden. Zum anderen soll dies dazu beitragen, unabhängiger von fossilen Energien wie russischem Gas zu werden. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt.

Die Pläne des Bundes haben bei den Landtagsfraktionen in Brandenburg unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Die Grünen sehen in der Ausweitung des Windkraftausbaus eine Chance für mehr Arbeitsplätze und dafür, Energie für andere Bundesländer mit zur Verfügung zu stellen - vor allem für Berlin, wie der energiepolitische Sprecher der Fraktion, Clemens Rostock, der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Auch die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag begrüßte grundsätzlich die Bundes-Pläne. Brandenburg verfüge über ausreichend Flächen, um die Ausbauziele des Bundes für die Windenergie einzuhalten, erklärte die infrastrukturpolitische Sprecherin Nicole Walter-Mundt. "Die 1000-Meter Abstandsregel zur Wohnbebauung kann folglich eingehalten werden und hat mit den neuen Vorgaben auch weiterhin Bestand."

Allerdings sei der Bund auch in der Pflicht, die Flächenanteile unter den Bundesländern fair zu verteilen, betonte sie. "Hier wird Brandenburg im Vergleich zu Bayern oder Baden-Württemberg leider überproportional belastet."

Die oppositionellen Linken sehen bei der Einhaltung der Abstandsregel kein großes Problem. Von den fünf regionalen Planungsgemeinschaften planten vier seit einigen Jahren mit 1000 Meter Abstand. "Es ist nicht so, dass wir Gefahr laufen, dass wir diese Ziele nicht erreichen könnten", sagte Anke Schwarzenberg, Linken-Sprecherin für ländliche Entwicklung, Regionalplanung und Raumordnung.

Der Bund will die Länder für den schnelleren Bau von mehr Windrädern stärker in die Pflicht nehmen und dafür auch strenge Abstandsregeln zu Wohnhäusern kippen, falls nicht genug Flächen für den Ausbau ausgewiesen wird. Die entsprechenden Pläne gingen am Mittwoch in die Ressortabstimmung. Das Ziel ist, dass der Bau von neuen Windrädern künftig nicht mehr durch strenge Abstandsregeln erschwert werden soll.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Landtag lehnte die Verringerung oder gar Aufhebung der Mindestabstände durch die Bundesregierung entschieden ab. Die neuesten Modelle an Windkraftanlagen seien in den letzten Jahren immer größer geworden, sagte Fraktionschef Fraktionsvorsitzender Péter Vida. "Lärmmessungen in Bernau haben ergeben, dass selbst 1000 Meter Mindestabstand bei ihnen längst nicht mehr ausreichen, um die allgemeinen Lärmgrenzwerte für Wohngebiete einzuhalten." Die Mindestabstände zur Wohnbebauung weiter zu reduzieren oder gar aufzuheben, sei unverantwortlich.

"Brandenburg darf nicht die Windkraftanlagen-Abstellfläche für Süd- und Westdeutschland werden", warnte Vida. Schon gar nicht auf Kosten der Bevölkerung, deren Recht auf Nachtruhe und damit Gesundheitsschutz von der Bundesregierung gerade ausgehebelt werde.

Der Brandenburger Landtag hatte Mitte Mai mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne ein Gesetz beschlossen, das für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt.

Die Bundesländer sollen nach den Plänen des Bundes künftig im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden dürfen - müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen, wie es aus Ministeriumskreisen hieß. Falls sie dies nicht tun, sollen landesspezifische Abstandsregeln nicht angewandt werden dürfen.

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