t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Berliner Senat will AfD-Richterin in den Ruhestand schicken


Sorge um Ansehen der Justiz
Berliner Senat will AfD-Richterin in den Ruhestand schicken

Von dpa, afp
Aktualisiert am 16.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Birgit Malsack-Winkemann (AfD) spricht im Bundestag (Archiv): Sie war im März in den Richterdienst zurückgekehrt.Vergrößern des BildesBirgit Malsack-Winkemann (AfD) spricht im Bundestag (Archiv): Sie war im März in den Richterdienst zurückgekehrt. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil sie sich abfällig über Migranten geäußert habe, will die Berliner Justizverwaltung eine ehemalige AfD-Abgeordnete und Richterin in den Ruhestand versetzen. Das Ansehen der unabhängigen Justiz müsse gewahrt werden.

Die Senatsverwaltung für Justiz in Berlin hat die Versetzung der Richterin und ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann in den Ruhestand beantragt. Das teilte die Verwaltung am Donnerstag mit. Sie hat nach eigenen Angaben als oberste Dienstbehörde geprüft, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt seien, und sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das Verhalten der Richterin außerhalb des Richterdienstes zwingend eine Versetzung in den Ruhestand gebiete. Die Juristin habe in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchten, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt.

Berliner Richterin war bis 2021 AfD-Bundestagsabgeordnete

"Durch ihre Äußerungen ist in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin werde künftig nicht unvoreingenommen Recht sprechen", erklärte die Justizverwaltung. Nun habe das Richterdienstgericht zu entscheiden, ob eine Versetzung Malsack-Winkemanns in den Ruhestand begründet sei. "Wir haben den vorliegenden Fall intensivst geprüft", sagte Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) dazu. "Es darf keinen Zweifel an der Verfassungstreue und der Gewährleistung von diskriminierungsfreien Verfahren geben, das Ansehen der unabhängigen Justiz muss gewahrt sein."

Die Richterin war bis 2021 Mitglied der AfD-Fraktion im Bundestag, bei der Wahl Ende September dann aber erfolglos. Sie war im März darauf in den Richterdienst zurückgekehrt.

In Leipzig hatte das sächsische Dienstgericht für Richter im März entschieden, dass der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben dürfe. Den Antrag dazu hatte das sächsische Justizministerium gestellt. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Im September will das Dienstgericht über Maiers Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand verhandeln.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website