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Brandenburg: Staatsanwaltschaft prüft Bushido-Versteigerung


Sohn von Clanchef schlug zu
Staatsanwaltschaft prüft Versteigerung von Bushido-Anwesen

Von dpa
Aktualisiert am 20.06.2022Lesedauer: 2 Min.
BushidoVergrößern des BildesBushido: Der Rapper kommt unter Polizeischutz zum Potsdamer Amtsgericht, um Zeuge der Zwangsversteigerung zu werden. (Quelle: Soeren Stache/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der 21-jährige Sohn von Clanchef Arafat Abou-Chaker hat Bushidos Villa zum Mindestpreis ersteigert. Ging da alles mit rechten Dingen zu? Diese Frage stellt sich nun auch die Staatsanwaltschaft.

Nach der Zwangsversteigerung des Anwesens von Rapper Bushido und seinem früheren Geschäftspartner, dem Clanchef Arafat Abou-Chaker, prüfen Staatsanwälte in Brandenburg den Fall. Es werde derzeit ausgewertet, ob es Anhaltspunkte gebe für verfolgbare Straftaten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Eberswalde am Montag auf Anfrage.

Die Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) ist in Brandenburg zuständig für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Es handele sich zunächst um einen Prüfvorgang, erklärte der Sprecher. Wie viel Zeit dafür benötigt werde, sei zunächst nicht absehbar.

Villen bei Berlin: Sohn des Clanchefs war der einzige Bieter

Das Villenensemble und die Grundstücke mit einer Gesamtfläche von mehr als 16.600 Quadratmetern waren vor einer Woche beim Amtsgericht Potsdam für rund 7,4, Millionen Euro versteigert worden. Als einziger Bieter war ein Sohn von Arafat Abou-Chaker zum Zuge gekommen, der erst 21 Jahre alt ist. Das sorgt für Diskussionen.

Zumal der so sogenannte Verkehrswert, den das Gericht für die Immobilie in Kleinmachnow südlich von Berlin benannt hatte, bei mehr als 14,8 Millionen lag. Das Gebot des 21-Jährigen entsprach der Mindestsumme, die bei dem ersten Termin zur Zwangsversteigerung geboten werden musste.

Hintergrund der Versteigerung ist die Trennung der einstigen Geschäftspartner. Diese beschäftigt seit 2020 auch das Landgericht Berlin in einem Strafprozess – mit Bushido (bürgerlich Anis Mohamed Ferchichi) als Nebenkläger und Zeuge. Angeklagt sind Arafat Abou-Chaker und drei Brüder des Clanchefs. Die Anklage lautet auf Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung und Untreue.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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