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Berlin: Verurteilter Mörder nach Freigang aus JVA Tegel auf der Flucht


Fahndung in Berlin
Mörder kehrt nach Freigang nicht in JVA zurück

Von t-online, yer

30.08.2022Lesedauer: 2 Min.
JVA TegelVergrößern des BildesDie Außenmauern und ein Wachturm der JVA Tegel: Der Flüchtige hatte seit Kurzem Ausgang ohne Begleitung. (Quelle: Paul Zinken/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Ein Häftling in Berlin ist nach einem Freigang nicht ins Gefängnis zurückgekehrt. Laut einem Bericht handelt es sich um einen verurteilten Mörder.

Die Berliner Polizei fahndet nach einem Häftling, der nach einem Freigang nicht mehr in die JVA Tegel zurückgekehrt ist. Nach einem Bericht des "Tagesspiegels" handelt es sich dabei um einen Mann aus dem Rocker-Milieu, der 2016 am Kottbusser Tor einen Menschen erschossen hatte und wegen Mordes in Haft saß.

Ein Sprecher der Senatsjustizverwaltung bestätigte im Gespräch mit t-online lediglich, dass ein 28-jähriger Häftling am Samstag von einem genehmigten Freigang nicht wie vorgeschrieben um 17.30 Uhr in die JVA Tegel zurückgekehrt sei. Vorschriftsgemäß sei nach 60 Minuten die Polizei verständigt worden, die nach dem Flüchtigen fahnde.

Flucht in Berlin: Polizei bestätigt Fahndung

Nach Angaben des Justizsprechers muss der Straftäter eine achtjährige Haftstrafe verbüßen. Als Strafende sei Mitte 2026 notiert. Nach "eingehender Prüfung" seien vor Kurzem Lockerungen für den Mann beschlossen worden. Zunächst habe er in Begleitung Ausgang gehabt. Weitere Angaben zu dem Flüchtigen könne man aus datenschutzrechtlichen Angaben nicht machen. Der Sprecher betonte noch, dass es äußerst selten vorkomme, dass Häftlinge von Freigängen nicht zurückkehrten. Solche Vorfälle lägen "im Promillebereich".

Ein Sprecher der Polizei bestätigte, dass die Fahndung laufe. Ob man bald auch eine Öffentlichkeitsfahndung mit Foto veranlasse, stehe derzeit noch nicht fest. "Das ist eine Option, die vom Verlauf der Fahndung abhängig ist", so der Sprecher im Gespräch mit t-online.

Laut dem Bericht des "Tagesspiegels" befürchten Ermittler, dass der Flüchtige sich ins Ausland abgesetzt haben könnte. Der mit den Hells Angels vernetzte Mann sei demnach bereits nach seiner Tat im Jahr 2016 in die Türkei geflohen. Weiter heißt es, dass der Mann am 26. August erstmals unbegleitet die JVA habe verlassen dürfen, um die Einschulung seines Kindes zu besuchen.

Verwendete Quellen
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