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"Corona-Nazis": Drohbriefserie an Berliner Schulen


"Corona-Nazis"
Drohbriefserie gegen Schulen in Berlin – Staatsschutz ermittelt

Von t-online, ads

06.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Eine Maske auf einem Schultisch (Symbolbild): Momentan müssen Schülerinnen und Schüler in Berlin keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.Vergrößern des BildesEine Maske auf einem Schultisch (Symbolbild): Momentan müssen Schülerinnen und Schüler in Berlin keinen Mund-Nasen-Schutz tragen. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa)
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Mit den steigenden Corona-Zahlen werden auch Diskussionen über neue Gegenmaßnahmen laut. Das wollen offenbar einige mit aller Macht vermeiden.

In Berlin haben Unbekannte Drohbriefe an rund 30 Schulen gesendet: Sie wollen offenbar erreichen, dass keine Corona-Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler mehr eingeführt werden. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" berichtet. "Die eifrigsten Corona-Nazis Ihres Kollegiums greifen wir uns bevorzugt" und werden "die Nasen brechen und mal einen aufschlitzen", zitiert das Blatt aus den Briefen.

Wie ein Sprecher der Polizei Berlin t-online schildert, ermittelt der Staatsschutz des Landeskriminalamts wegen des Verdachts der Bedrohung. Die erste Anzeige sei am 27. September eingegangen – und seitdem 42 weitere. "Wir rechnen damit, dass es noch mehr werden", so der Sprecher. Nach Angaben des "Tagesspiegel" geht die Bildungsverwaltung davon aus, dass die Briefe von militanten Corona-Leugnern stammen.

Ein oder mehrere Täter?

Ob ein und dieselbe Person hinter den zahlreichen Drohnachrichten steckt oder ob mehrere Absender beteiligt sind, werde momentan ermittelt, so der Sprecher zu t-online. Weitere Informationen gibt die Polizei nicht preis, um die Ermittlungen nicht zu gefährden.

Momentan gibt es an Berliner Schulen keine Maskenpflicht und Schülerinnen und Schüler können sich auf freiwilliger Basis zweimal pro Woche in der Schule selbst testen. Masken- und Testpflicht können jedoch nach Angaben der Senatsverwaltung dann angeordnet werden, wenn sie notwendig wird. Für Schülerinnen und Schüler von der ersten bis zur vierten Klasse ist dem Infektionsschutzgesetz zufolge keine Maskenpflicht zulässig.

Verwendete Quellen
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