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Berlin: Über 11.000 Ermittlungen laufen gegen Betrug bei Corona-Hilfen


Fälschliche Corona-Hilfszahlungen
Über 11.000 Verfahren gegen Betrüger in Berlin

Von dpa
Aktualisiert am 18.10.2022Lesedauer: 1 Min.
Akten in einem Gerichtssaal (Symbolbild): Bis September dieses Jahres sind zahlreiche Verfahren gegen Betrüge bei Corona-Hilfszahlungen eingegangen.Vergrößern des BildesAkten in einem Gerichtssaal (Symbolbild): Bis September dieses Jahres sind zahlreiche Verfahren gegen Betrüge bei Corona-Hilfszahlungen eingegangen. (Quelle: Deutzmann)
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Mit den Corona-Hilfszahlungen 2020 hat sich eine neue Betrugsnische geöffnet. Zwei Jahre später laufen in Berlin mehrere Tausend Ermittlungsverfahren.

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind in Berlin knapp 11.800 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrügereien bei Corona-Hilfszahlungen eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage des Linke-Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg hervor.

Bis zum 12. September wurden demnach weitere 7.725 Fälle von der Polizei bearbeitet. Im laufenden Jahr seien bei der Berliner Polizei 3.784 Verfahren eingeleitet worden, hieß es von der Justizverwaltung. Zwei Wochen später wurde in weiteren 487 Fällen wegen Betrugs bei Abrechnung im Zusammenhang mit Corona-Testzentren ermittelt.

Die Investitionsbank Berlin (IBB) hat laut Senat bislang in 442 Fällen Strafanzeige beim Landeskriminalamt (LKA) gestellt, weil der Verdacht bestehe, dass falsche Angaben gemacht wurden bei der Beantragung von Corona-Hilfen des Bundes oder des Landes. Bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa seien zudem 11 Fälle erfasst, bei der es etwa um Corona-Sonderstipendien gehe oder die Förderung von Kulturveranstaltungen.

Berlin: Gericht verhängt auch Geldstrafen über 10.000 Euro

Angaben zum potenziellen Schaden machte die Justizverwaltung nicht. Dazu seien Aussagen erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich. Hunderte Verfahren sind zwischenzeitlich jedoch vor Gericht gelandet. Nach den Angaben wurde bislang in 988 Fällen eine Geldstrafe verhängt. Diese bewegte sich nach den Angaben überwiegend zwischen 1.000 bis 5.000 Euro.

In rund 70 Fällen mussten bis 10.000 Euro gezahlt werden, in sechs Fällen noch höhere Beträge. In 45 Verfahren wurden die Beschuldigten laut Justizverwaltung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, meist zur Bewährung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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