t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalBerlin

Mann ermordet seinen Schwager in Berlin: lebenslange Haft


Mordurteil in Berlin
Schwager erschossen – lebenslange Haft

Von t-online, yer

10.01.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 195389288Vergrößern des BildesBlaulicht auf Polizeifahrzeug (Symbolbild): Drei Mal schoss der Täter in dessen Wohnung auf sein Opfer. (Quelle: IMAGO/Thomas Bartilla)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil er ihn für den Tod seiner Schwester verantwortlich machte und ihm die Neffen nicht überlassen wollte, ermordete ein 33-Jähriger seinen Schwager.

Wegen Mordes hat das Landgericht Berlin den 33-jährigen Mhamed H. aus Bonn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag mit. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass H. im November 2021 seinen 39-jährigen Schwager in dessen Wohnung in Berlin-Wedding erschoss. Hintergrund der Tat war demnach ein Sorgerechtsstreit zwischen der Familie des Angeklagten und dem Opfer.

Der Getötete war der Lebensgefährte von H.s Schwester und der Vater seiner beiden Neffen. H.s Schwester war im Februar 2021 an einer Herzerkrankung gestorben. Dafür habe der Angeklagte seinen Schwager verantwortlich gemacht, so das Gericht. Außerdem habe er nicht hinnehmen wollen, dass der Schwager das Sorgerecht für seine beiden Neffen erhalte. Der Richter bezeichnete die Tat in seiner mündlichen Urteilsbegründung als "Selbstjustiz aus Verdacht", denn das Opfer sei nicht für den Tod der Schwester des Täters verantwortlich gewesen.

"Er wollte nicht nur drohen, er wollte töten"

Der 33-jährige Haupttäter war im November 2021 gemeinsam mit einem 39-jährigen Mitangeklagten aus dem Rheinland nach Berlin gefahren. Zuvor habe der Haupttäter sich einen Revolver besorgt und dafür mehrere Fahrten unternommen. Für das Gericht stehe fest: "Er wollte nicht nur drohen, er wollte töten." Aus niedrigen Beweggründen habe er gehandelt.

Die beiden Männer drangen in die Wohnung des Opfers ein. Laut Urteil feuerte H. drei Schüsse auf den Lebensgefährten seiner Schwester ab. Eine Kugel durchschlug dessen Kopf und tötete ihn. Die beiden Angeklagten seien mit 700 Euro und einer Tasche mit Unterlagen zu dem Sorgerechtsstreit geflohen.

Dem Mitangeklagten konnte das Gericht nicht nachweisen, dass er von H.s Plan wusste, seinen Schwager zu töten. Deshalb wurde er wegen besonders schweren Raubes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Angeklagte widersprechen sich im Prozess deutlich

Beide Männer hatten im Prozess ausgesagt, sich dabei zum Teil deutlich widersprochen. Der 33-Jährige hatte die Schüsse gestanden, den Vorwurf einer geplanten Tat aber zurückgewiesen. Er habe seinen Schwager zur Rede stellen wollen. Wegen Konsums von Drogen in den Monaten zuvor habe er sich in einem desolaten Zustand befunden. Bei Tatablauf und Motiv habe sich das Gericht wesentlich auf Aussagen des Mitangeklagten gestützt, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft wegen Mordes für den 33-Jährigen verlangt und zudem die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragt. Für den Mitangeklagten wurden fünfeinhalb Jahre verlangt. Die Anwälte des 33-Jährigen plädierten auf einen Schuldspruch wegen Totschlags und gingen von verminderter Schuldfähigkeit aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website