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Silvester-Krawalle: Berlin erklärt Justiz-Strategie


Strafe "auf dem Fuße"
Berlin verspricht schnelle Silvester-Urteile

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 11.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein Krankenwagen wird in der Silvesternacht in Berlin von Jugendlichen attackiert.Vergrößern des BildesAngriff auf Retter: Ein Krankenwagen wird in der Silvesternacht in Berlin von Jugendlichen attackiert. (Quelle: Screenshot/NonstopNews)
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Nicht lange fackeln: Die Berliner Justiz will rasch über jugendliche Silvester-Täter urteilen. Aber es wird wohl auch Ausnahmen geben.

Nach den Silvester-Krawallen in der Hauptstadt hat sich die Justiz zum angepeilten weiteren Vorgehen geäußert. "Die Ereignisse der Silvesternacht zeigen ein ungeahntes und nicht hinnehmbares Maß an Aggressivität gegenüber ausgerechnet denjenigen, deren Ziel und Aufgabe es ist, für die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger Berlins zu sorgen", heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme von Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke), Kammergerichtspräsident Bernd Pickel und Generalstaatsanwältin Margarete Koppers.

Die ersten Verfahren seien bei der Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung eingegangen. Durch die Konzentration in einer entsprechenden Schwerpunktabteilung werde eine schnelle und einheitliche Bearbeitung erfolgen.

Neuköllner Modell: Vier bis acht Wochen von Anklage bis Urteil

In diesem Zusammenhang erwähnt die Justiz-Stellungnahme das sogenannte Neuköllner Modell. Die frühere Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig hatte das vereinfachte Jugendverfahren entwickelt, damit Jugendliche so schnell wie möglich nach einer Straftat die Konsequenz spüren, also die "die Strafe 'auf dem Fuße' folgt", wie es in der Stellungnahme heißt – und somit ein Erziehungseffekt greifen kann.

Das Modell sieht vor, dass Polizei, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Gericht Hand in Hand zusammenarbeiten und einfache Fälle vorziehen, sodass zwischen Anklageerhebung und Urteil nur etwa vier bis acht Wochen liegen. Um die Sache weiter zu beschleunigen, muss die Staatsanwaltschaft zum Beispiel keine förmliche Anklage bei Gericht erheben, es reicht ein mündlicher Antrag.

Berliner Justiz: Maximal vier Wochen Jugendarrest

Allerdings eignen sich nicht alle von Jugendlichen begangenen Straftaten für dieses Modell. Voraussetzung ist, dass die Beweislage einigermaßen klar ist – und dass es sich um leichte bis mittlere Jugendkriminalität handelt. In den vereinfachten Verfahren sind nur Strafen bis zu maximal vier Wochen Jugendarrest möglich.

"Sobald umfangreichere Ermittlungen erforderlich werden, ist es rechtsstaatlich nicht zulässig, kurzfristige Hauptverhandlungen auf Kosten sorgfältiger Ermittlungen und unter Verkürzung der strafprozessualen Rechte der Beschuldigten durchzuführen", heißt es dazu in der Berliner Stellungnahme von Mittwoch.

Justizsenatorin: Strafverfolgung ist nicht alles

Generalstaatsanwältin Koppers: "Die einen Rechtsstaat auszeichnende Strafverfolgung umfasst eine Verfahrensführung, die mit der bestmöglichen Beschleunigung, aber auch der erforderlichen Sorgfalt, zu fairen, durchdachten Einzelfallentscheidungen führt. Die Forderung nach lediglich 'schneller' und 'konsequenter' Strafverfolgung verkürzt diese Anforderungen in besorgniserregender Weise."

Justizsenatorin Kreck betont zudem, dass jenseits der reinen Strafverfolgung auch präventive Arbeit nötig sei: Bildungs- und Ausbildungsfragen müssten ebenso in den Blick genommen werden wie die soziale Lage der Familien.

Verwendete Quellen
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