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Anwalt wird durch Komma-Fehler zum Millionär – Anklage


Berliner Staatsanwaltschaft
Anwalt wird durch Kommafehler zum Millionär – Anklage

Von t-online, jl

Aktualisiert am 09.02.2023Lesedauer: 2 Min.
Richter mit Hammer (Symbolbild): Das OLG Düsseldorf sah im Fall des Klägers keinen Behandlungsfehler oder eine Verletzung von Aufklärungspflichten.Vergrößern des BildesRichter mit Hammer (Symbolbild): Der Anwalt soll seine Partnerin und seinen Vater in den Bankrott mit hineingezogen haben. (Quelle: U. J. Alexander/imago-images-bilder)
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Für viele ein Traum: Drei Nullen zu viel auf dem Konto. Einem Anwalt ist genau das passiert. Doch nun steht er vor Gericht.

Ein simpler Überweisungsfehler soll einen Juristen unverhofft zum Millionär gemacht haben. Nun steht er vor Gericht, weil er versucht haben soll, das Geld mit einem Trick zu behalten. Er muss sich vor Gericht wegen des Vorwurfs des Bankrotts verantworten. Außerdem wird ihm die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung vorgeworfen. Das gab die Berliner Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung bekannt.

Der inzwischen 47-jährige Ex-Anwalt soll ein Urheberrechtsverfahren gegen einen Streamingdienst gewonnen haben. Dafür habe ihm der Musikstreamingdienstleister im Juni 2017 1.481 Euro zugestanden, um das Geld an seinen Mandanten weiterzuleiten. Statt der vereinbarten Summe wurden versehentlich 1.481.000 Euro überwiesen – schlappe drei Nullen zu viel.

Berlin: Eigentumswohnung, Gold und Schmuck statt Rückzahlung

Das Geld soll der Angeklagte für sich behalten haben. Mit dem unverhofften warmen Regen soll er sich daraufhin einiges geleistet haben, etwa eine Eigentumswohnung für knapp 600.000 Euro, Goldmünzen und Edelmetalle im Wert von etwa 120.000 Euro, ein Auto für 50.000 Euro und Schmuck, so die Mitteilung. Das Einbehalten des Geldes sei zwar alleine nicht strafbar, so die Staatsanwaltschaft.

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Allerdings bemerkte der Streaminganbieter seinen Fehler sechs Monate später und verklagte den Ex-Anwalt auf Rückzahlung. Dieser soll daraufhin alles daran gesetzt haben, sein Vermögen zu retten, in dem er zu einem Trick griff: Er soll versucht haben, sich in die Insolvenz geflüchtet haben.

Ihm wird vorgeworfen, seiner 45 Jahre alten Lebensgefährtin die Wohnung geschenkt und Geld überwiesen zu haben. Auch seinem 77-jährigen Vater soll er sein neues Auto überschrieben haben. Beide sind wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagt.

Als dann das zivilrechtliche Urteil auf Rückzahlung gegen den 47-Jährigen vollstreckt werden sollte, soll er schließlich noch gegenüber dem Gerichtsvollzieher falsche Angaben zu seinem Vermögen gemacht – und diese als eidesstattlich richtig versichert haben.

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