Übergriffe beim Mittagsschlaf 21-Jähriger gesteht sexuellen Missbrauch an zwei Kindern

Ein damals Minderjähriger soll bei seinem Praktikum zwei Mädchen sexuell belästigt haben. Jetzt gesteht er die Tat vor Gericht – der Prozess dauert an.
Ein ehemaliger Praktikant einer Kindertagesstätte steht wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Berliner Landgericht. Dem 21-Jährigen werden Übergriffe auf zwei damals drei und vier Jahre alte Mädchen zur Last gelegt. Der Prozess hat am Dienstag mit einem umfassenden Geständnis begonnen.
Anklage auf teils schweren sexuellen Kindesmissbrauch
Der Verteidiger erklärte, dass sein Mandant über sein eigenes Verhalten entsetzt sei. Spontan und unüberlegt sei es zu den Taten gekommen, sagte der 21-Jährige. Er habe das Praktikum nicht aus sexuellen Motiven begonnen.
Es geht um mutmaßliche Übergriffe in einer Kindertagesstätte im Stadtteil Wilmersdorf zwischen Februar und Mai 2021. Angeklagt sind zwei Fälle. Jeweils beim Mittagsschlaf habe sich der damalige Praktikant in dem abgedunkelten Schlafraum zu den Betroffenen gelegt und die Kleinkinder sexuell berührt.
Die Anklage lautet auf sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen, in einem Fall auch auf schweren sexuellen Kindesmissbrauch. Der Mann habe dem damals dreijährigen Mädchen den Mund zugehalten, "um das Kind bei der Handlung zum Schweigen zu bringen", heißt es in der Anklage. Zudem habe er dem Mädchen "Ärger" und "keine Süßigkeiten mehr" angedroht für den Fall, dass sie über den Vorfall spricht.
Mutter alarmiert die Polizei – Kita rät davon ab
Die Dreijährige hatte nur Stunden später ihrer Mutter von der Tat berichtet und erklärt, der Mann habe ihr wehgetan. Die 32-Jährige schaltete die Polizei ein – "obwohl die Kita das nicht wollte", erklärte die Mutter als erste Zeugin im Prozess. Das Kind würde sich das möglicherweise nur einbilden, habe ein leitender Kita-Mitarbeiter am Abend des Geschehens ihr gegenüber geäußert – "ich war schockiert".
Weil der Angeklagte zur Tatzeit Heranwachsender war, findet der Prozess vor einer Jugendstrafkammer statt. Im Fall einer Verurteilung muss die Kammer entscheiden, ob der 21-Jährige nach dem milderen Jugendstrafrecht oder dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Der Prozess geht voraussichtlich am 23. Juni weiter.
- Nachrichtenagentur dpa