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Rassistische Beiträge: Entlassung von Berliner Polizisten rechtens


Justiz
Rassistische Beiträge: Entlassung von Polizisten rechtens

Von dpa, t-online
Aktualisiert am 27.07.2023Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des BildesEine Figur der blinden Justitia (Symbolbild): Entlassung auch ohne verfassungsfeindliche Einstellung möglich. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Weil er problematische Beiträge der "Neuen Rechten" geliket hatte, wurde ein junger Polizist entlassen. Ein Gericht hat die Entscheidung nun bestätigt.

Die Berliner Polizei durfte einen angehenden Kriminalkommissar entlassen, der rassistischen und antisemitischen Internetbeiträgen zugestimmt hat. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg entschieden, wie eine Sprecherin am Donnerstag mitteilte.

Allen Landesbeamten sei ein "Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung von Berlin abzuverlangen", betonten die Richter. Bei begründetem Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Widerruf müsse die Dienstbehörde ihn entlassen – ohne dass eine verfassungsfeindliche Einstellung erwiesen sei. (OVG 4 S 11/23)

Damit habe der Polizeibeamte vergeblich vorläufigen Rechtsschutz gegen die Kündigung begehrt, hieß es vom Gericht. Nach dessen Angaben hatte der 21-Jährige zahlreiche Internetbeiträge der "Neuen Rechten" verfolgt und mehrere von ihnen gelikt. Die Texte enthielten demnach unter anderem Schmähungen von Muslimen, Corona-Schutzmaßnahmen wurden mit der Verfolgung von Juden im Nationalsozialismus gleichgesetzt und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland verächtlich gemacht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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