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Berlin: Mann wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt


Urteil in Berlin
Mord an Ehefrau: Mann muss lebenslang in Haft

Von t-online, yer

Aktualisiert am 09.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte vor Gericht:Vergrößern des BildesDer Angeklagte vor Gericht: Mit 13 Stichen tötete er seine Ehefrau. (Quelle: IMAGO/Olaf Wagner)
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Weil sie ein selbstbestimmtes Leben führen wollte und sich von ihm trennte, tötete ein Mann in Berlin seine Ehefrau. Jetzt wurde er wegen Mordes verurteilt.

Das Landgericht Berlin hat einen Mann wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 43-jährige Gul Mohammad A. im April 2022 seine Ehefrau mit einem Jagdmesser tötete.

A. beging die Tat am 29. April auf offener Straße in Berlin-Pankow. Mit 13 Stichen und Schnitten tötete er seine Ehefrau und die Mutter der sechs gemeinsamen Kinder, von der er zum damaligen Zeitpunkt bereits getrennt lebte. Das Opfer starb noch am Tatort.

Richter spricht von klassischem Femizid

Laut dem Gericht beging der aus Afghanistan stammende Angeklagte die Tat, weil seine Ehefrau sich seinen archaischen Wert- und Ehrvorstellungen widersetzt habe und ein selbstbestimmtes Leben in Berlin führen wollte. Er habe aus Rache für die Trennung, Eifersucht und Hass gehandelt. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass es sich um einen klassischen Femizid handle. Die Beweggründe des Angeklagten erfüllten demnach das Mordmerkmal der niederen Beweggründe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.

Jeden dritten Tag ein Femizid in Deutschland

In Deutschland stirbt im Schnitt fast jeden dritten Tag eine Frau durch die Hand ihres Partners oder Ex-Partners. Jeden Tag gibt es eine Attacke, die auf den Tod abzielt. Die Behörden sprechen von "Partnerschaftsgewalt": 2021 wurden laut Bundesinnenministerium insgesamt 369 Personen als Opfer von versuchtem und vollendetem Mord und Totschlag erfasst. Die Anzahl der Opfer bei vollendetem Mord und Totschlag lag bei 121 – 109 davon weiblich und zwölf männlich. Hinzu kommen vier Fälle von Körperverletzung mit Todesfolge durch Partnerschaftsgewalt bei Frauen und zwei Fälle bei Männern.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte
  • bmi.bund.de: "Partnerschaftsgewalt: Zahl der Opfer in fünf Jahren um 3,4 Prozent gestiegen"
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