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Berlin: CSU will Bannmeile wegen Anti-Israel-Demos – So reagiert die Stadt


Wegen Anti-Israel-Demos und Klimaklebern
CSU mit drastischer Berlin-Forderung – das sagt die Stadt


Aktualisiert am 07.11.2023Lesedauer: 2 Min.
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Demonstranten auf dem Neptunbrunnen: "Wir erleben den Missbrauch unserer Nationalsymbole."Vergrößern des Bildes
Demonstranten auf dem Neptunbrunnen: "Wir erleben den Missbrauch unserer Nationalsymbole." (Quelle: Olaf Schuelke/imago-images-bilder)

Die CSU will mit einer Bannmeile gegen antisemitische Demonstrationen mitten in Berlin vorgehen. Das stößt in der Hauptstadt auf wenig Zustimmung.

Vor einem Monat griffen Hamas-Terroristen Israel an – kurz darauf begann in Berlin eine Reihe antisemitischer und israelfeindlicher Demonstrationen. Gefühlt als Dauerveranstaltung halten auch die Klimaaktivisten der "Letzten Generation" die Behörden der Hauptstadt auf Trab.

Am gestrigen Montag schließlich meldete sich die CSU-Fraktion im Bundestag bei X, vormals Twitter, zu Wort – mit einem Vorschlag, der vermeintlich auf beide Probleme anwendbar sei.

CSU-Post "der dümmste Tweet des Tages"

"Zum Schutz unserer Nationalsymbole brauchen wir eine Bannmeile, in der bis auf wenige Ausnahmen Demonstrationen verboten sind", schreibt die CSU. "Wir erleben den Missbrauch oder die Verächtlichmachung unserer Nationalsymbole durch israelfeindliche Demonstranten oder Klima-Chaoten."

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Der Post sorgte bei X für viel Kritik. Ein User bezeichnete das Statement als "den dümmsten Tweet des Tages", ein anderer schlicht als verfassungswidrig.

Generelles Verbot "erscheint zweifelhaft"

Im Berliner Senat scheint man das ähnlich zu sehen. "Ein generelles gesetzliches Verbot von Versammlungen an bestimmten Orten erscheint mit Blick auf die hohen verfassungsrechtlichen Hürden zweifelhaft", erklärt Sabine Beikler, Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, auf Anfrage von t-online.

Der grundrechtliche Schutz der Versammlungsfreiheit beinhalte auch das Selbstbestimmungsrecht über den Ort der Versammlung. "Nur einzelne Versammlungen von einem solchen generellen Versammlungsverbot auszunehmen, wäre wiederum hinsichtlich des staatlichen Neutralitätsgebots bedenklich."

Brandenburger Tor abhängen? Das sagt die Stadt

Sollten Voraussetzungen für ein Verbot nicht gegeben sein, verbiete sich grundsätzlich eine inhaltliche Bewertung des Versammlungsthemas.

Auch andere Maßnahmen wie das Abhängen des Brandenburger Tores bei Veranstaltungen in der Nähe des Denkmals seien "auch vor dem Hintergrund des staatlichen Neutralitätsgebots als erheblicher Eingriff in die Versammlungsfreiheit" zu werten. Dasselbe gelte für das Anstrahlen eines Denkmals in den Farben Israels.

Sollten antisemitische Äußerungen getätigt werden, sei diesen grundsätzlich mit Beschränkungen, Auflösung oder Verbot der Veranstaltung zu begegnen.

Es gäbe einen Weg

Doch es gäbe noch einen Weg, beispielsweise das Brandenburger Tor vor der Vereinnahmung durch antisemitische Proteste zu schützen. "Denkbar wäre eine Aufnahme des Brandenburger Tors und seiner unmittelbaren Umgebung in die Liste der symbolträchtigen Orte", so Beikler.

Das hätte zur Folge, dass Versammlungen an diesem Ort unter erleichterten Bedingungen untersagt werden können. "Doch auch hier ist stets eine Prüfung im Einzelfall erforderlich, ob durch die Versammlung die Würde der Opfer des Nationalsozialismus beeinträchtigt wird."

Verwendete Quellen
  • twitter.com: Tweet der CSU im Bundestag
  • Anfrage bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
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