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Berlin | Messerattacke auf Schulhof in Neukölln: Mann muss in Psychiatrie


Messerattacke in Neukölln
Zwei Mädchen auf Schulhof attackiert: Mann muss in Psychiatrie

Von t-online, nhe

18.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Berlin-NeuköllnVergrößern des BildesMitarbeiter der Kriminaltechnik stehen in der Nähe der Schule in Neukölln (Archivbild): Der Täter ist nun verurteilt worden. (Quelle: Christophe Gateau/dpa/dpa)
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Im Mai 2023 betritt ein Mann einen Schulhof in Neukölln und sticht auf zwei Mädchen ein. Das Landgericht Berlin hat nun ein Urteil gegen den Täter gesprochen.

Nach der Messerattacke auf zwei Schülerinnen in Berlin-Neukölln hat das Landgericht für den 39-jährigen Täter am Donnerstag die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Zu der Tat kam es am Nachmittag des 3. Mai 2023 auf dem Hof der Evangelischen Schule an der Mainzer Straße.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann mit einem Küchenmesser auf damals zwei sieben- und achtjährige Mädchen eingestochen hat, um sie zu töten. Die Stiche gingen demnach unter anderem in den Halsbereich. Auf eines der beiden Kinder stach er demnach sechsmal ein. Beide Mädchen wurden schwer verletzt und konnten nur durch Notoperationen gerettet werden.

Messerattacke in Neukölln: 39-Jähriger gab Taten zu

Etwa 30 Schülerinnen und Schüler sollen sich zum Zeitpunkt der Tat auf dem Pausenhof befunden haben. Zwei Mädchen seien zu ihren angegriffenen Mitschülerinnen gerannt. Sie hätten den Beschuldigten von den verletzten Kindern weggezogen, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann habe in dem Moment von den Opfern abgelassen, sei aber am Tatort geblieben.

Bereits zu Prozessbeginn hatte der 39-Jährige die Vorwürfe umfassend gestanden. Das Gericht entschied, dass die Tat rechtlich als zweifacher versuchter Totschlag zu werten ist. Allerdings sei der Tatverdächtige aufgrund einer akuten psychotischen Erkrankung zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen. Ein Polizist sagte im Prozess, bereits damals habe er gesagt, innere Stimmen hätten ihn "erpresst" und ihm die Tat "befohlen".

Erkrankung "nicht hinreichend diagnostiziert"

Im Urteil hieß es, der Mann sei an einer paranoiden Schizophrenie erkrankt: "Seit mindestens zehn Jahren bedurfte er einer Behandlung." Die Erkrankung des Mannes, der seit seiner Jugend Drogen konsumiert habe, sei "nicht hinreichend diagnostiziert worden". Bei Klinikaufenthalten habe seine Suchtproblematik im Vordergrund gestanden. Weil er das Hören von Stimmen verheimlicht habe, sei eine Diagnostik erschwert worden. Mit Drogen habe er Symptome seiner psychischen Erkrankung unterdrücken wollen.

Da von ihm jedoch weitere erhebliche Straftaten zu erwarten seien und er für die Allgemeinheit gefährlich sei, müsse er in eine Psychiatrie untergebracht werden. Die Kammer folgte damit der Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen, welches ein Gutachter im Prozess erstattet hatte. Dadurch verbleibt der 39-Jährige vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs.

Auch die Staatsanwaltschaft sowie die Nebenklage hatten zuvor die Unterbringung in der Psychiatrie beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Strafgerichte vom 18. Januar 2024 (per Mail)
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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