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Berlin | Prozess von Bushido und Arafat Abou-Chaker: Urteil gefallen


Prozess dauerte dreieinhalb Jahre
Bushido und Arafat Abou-Chaker: Gerichtsurteil gefallen

Von dpa-video
Aktualisiert am 05.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Berlin: Abou-Chaker und drei seiner Brüder wurden angeklagt wegen mutmaßlicher Straftaten zum Nachteil Bushidos, darunter Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung.Vergrößern des BildesBerlin: Abou-Chaker und drei seiner Brüder wurden angeklagt wegen mutmaßlicher Straftaten zum Nachteil Bushidos, darunter Freiheitsberaubung, versuchte schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. (Quelle: Imago/Olaf Wagner, Sebastian Willnow/dpa/Archiv / Montage: U.Frey/t-online)
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Am 17. August 2020 begann der Prozess des Rappers Bushido gegen seinen Ex-Manager Arafat Abou-Chaker. Nun ist das Urteil gefallen.

Das Landgericht Berlin hat den Ex-Manager von Rapper Bushido von den Hauptvorwürfen freigesprochen. Nach rund dreieinhalb Jahren Verhandlung sahen es die Richter am Montag nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte. Sie verurteilten Arafat Abou-Chaker, der als Berliner Clan-Chef gilt, lediglich wegen 13 Fällen von unerlaubten Tonbandaufnahmen zu einer Geldstrafe von 81.000 Euro (90 Tagessätze à 900 Euro.

Bushido (45), mit bürgerlichem Namen Anis Mohamed Ferchichi, war Zeuge und Nebenkläger in dem Strafverfahren. Ein Großteil der Anklagepunkte stützte sich auf seine Aussagen. Der Rapper war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Er lebt mittlerweile mit seiner Familie in Dubai.

Angeklagte erhalten Haftentschädigung

Die Anklage hatte Arafat Abou-Chaker unter anderem versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung sowie gefährliche Körperverletzung und schwere Untreue vorgeworfen. Mitangeklagt waren drei Brüder von Arafat Abou-Chaker im Alter von 42, 46 und 53 Jahren. Auch diese wurden von den Vorwürfen zulasten des Musikers freigesprochen. Der Hauptangeklagte und einer seiner Brüder erhalten nach dem Urteil Haftentschädigung für eine kurze Zeit, die sie in Untersuchungshaft saßen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptangeklagten eine Gesamtstrafe von vier Jahren, drei Monaten und einer Woche Haft gefordert. Für dessen Brüder beantragte sie Gesamtstrafen von sieben Monaten auf Bewährung bis zwei Jahren und einem Monat Haft. Die Verteidigung hatte Freisprüche gefordert. Keine der angeblichen Straftaten seien erwiesen, die dem Rapper widerfahren sein sollten.

Bushido wirft Ex-Manager Bedrohung und Angriff vor

Im Zentrum des Verfahrens stand ein Vorfall am 18. Januar 2018, bei dem Bushido gegen seinen Willen festgehalten worden sein soll. Dabei soll er auch mit einer Wasserflasche attackiert und ein Stuhl nach ihm geworfen worden sein.

Zu den mutmaßlichen Taten soll es gekommen sein, nachdem Bushido die Beziehungen zu Arafat A.-Ch. 2017 aufgelöst hatte. Sein Ex-Manager habe die Trennung nicht akzeptieren wollen und von dem Musiker eine Millionenzahlung sowie die Beteiligung an dessen Geschäften für 15 Jahre gefordert.

Von Kay One bis Fler: Prominente Zeugen aus der Rapperszene

An 113 Verhandlungstagen hat das Gericht seit August 2020 versucht, den Fall aufzuklären. Der Prozess erfolgte unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Manch einer sah darin einen lang erhofften Schlag gegen Clankriminalität, weil Bushido keine Angst zeigte. Das ist bei vielen Prozessen gegen Mitglieder von Großfamilien, die mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht werden, anders.

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.

Mehr als 60 Zeugen wurden gehört, darunter prominente Rapper wie Samra, Fler, Ali Bumaye oder Kay One. Schwerpunkt der Aussagen bildeten jedoch die Vernehmung von Bushido und seiner Ehefrau Anna-Maria Ferchichi, die über viele Tage gingen. Sie zeichneten das Bild einer "Zwangsehe" mit dem Hauptangeklagten.

Aus Sicht der Verteidigung waren die Angaben des Ehepaares nicht glaubwürdig. Der Rapper sei ein guter Entertainer, sagte Anwalt Hansgeorg Birkhoff. "Was er erzählt, kommt prima rüber. Aber ist es deswegen wahr, was er erzählt?"

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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