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Vorkaufspraxis: Fast 530 Millionen Euro für 2674 Wohnungen


Berlin
Vorkaufspraxis: Fast 530 Millionen Euro für 2674 Wohnungen

Von dpa
11.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Mietwohnungen in einem HochhausVergrößern des Bildes
Blick auf die Fassade eines Wohnhauses. (Quelle: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/dpa)
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Über das sogenannte Vorkaufsrecht sind in Berlin seit 2015 durch Genossenschaften und landeseigene Unternehmen 2674 Wohnungen für insgesamt fast 530 Millionen Euro gekauft worden. Das ergibt sich aus einer schriftlichen Anfrage der FDP-Fraktion an den Senat, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes Anfang November weitgehend eingeschränkt. Zuvor hatte der "Tagesspiegel" (Samstag) darüber berichtet.

Bisher haben einige Berliner Bezirke wie Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln das Vorkaufsrecht genutzt. Und zwar in Fällen, in denen ein Mietshaus zum Verkauf stand und der Kaufinteressent sich nicht durch eine sogenannte Abwendungsvereinbarung verpflichten wollte, keine Wohnungen zu verkaufen und das Mietshaus nicht zum Beispiel durch den Anbau von Balkonen oder Fahrstühlen aufzuwerten und damit die Mieten zu erhöhen. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, ein Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der Käufer die Mieter in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte (Az.: BVerwG 4 C 1.20).

Das Land Berlin hat nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, das auf die Anfrage der FDP-Fraktion geantwortet hat, im Zusammenhang mit dem Vorkaufsrecht in zwölf Fällen insgesamt 44,2 Millionen Euro an Darlehen bewilligt und in 66 Fällen 181,9 Millionen Euro Eigenkapitalzuschüsse an landeseigene Wohnungsbaugesellschaften zugesagt.

Berlins stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Sibylle Meister kritisierte die Ankäufe: "Berlin hat in Höhe von 530 Millionen Vorkaufsrechte ausgeübt und dafür sage und schreibe nur 2674 Wohnungen übernommen." Das sei viel Aufwand für nichts. "Für das gleiche Geld hätte man genauso viele Wohnungen bauen können, dann allerdings in einem besseren energetischen Zustand und ohne Sanierungsstau." Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ergäben sich außerdem eine Reihe ungeklärter Fragen.

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